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Höherer Dienst nun auch für Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte

Einführung eines berufsbegleitenden Masterstudienganges für 2021 geplant

Foto: Jürgen Seidel/GdP
Foto: Jürgen Seidel/GdP

Mit aktuellem Erlass schafft das Innenministerium die Möglichkeit, dass Verwaltungsbeamtinnen und –beamte des ehemals gehobenen Dienstes sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte im Wege eines berufsbegleitenden Masterstudiums die Beförderungsvoraussetzungen für die LG 2.2 (ehemals höherer Dienst) oder eine Tätigkeit nach EG 13 der EGO TV-L Teil 1 zu erhalten. Ziel ist es, dass aufgrund der erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse perspektivisch Führungsaufgaben übernommen werden können.

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Zum Bewerbungsstichtag (29.01.2021) müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

1.) Beamtinnen und Beamte
  • Laufbahnbefähigung für die erste Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes,
  • der Nachweis über eine mindestens dreijährige Dienstzeit i.S.d. § 10 LVO,
  • das Innehaben eines Amtes Besoldungsgruppe A10 oder A11 (Beförderung nach A12 nach dem Bewerbungsstichtag nicht schädlich),
  • eine aktuelle dienstliche Beurteilung in einem Amt der Besoldungsgruppe A10 mit 5 Punkten oder A11 mit 4 oder 5 Punkten und
  • einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit verwaltungswissenschaftlichem Schwerpunkt mit mind. dem Gesamtergebnis 2,7 (befriedigend) bzw. bei einem abweichenden Bewertungssystem mit einem vergleichbaren Gesamtergebnis
  • soweit keine aktuelle dienstliche Beurteilung vorliegt, wird zum Zwecke der Teilnahme am Bewerbungsverfahren eine Anlassbeurteilung angefertigt.



2.) Tarifbeschäftigte
  • Der Nachweis über eine mindestens dreijährige Vordienstzeit in der allgemeinen Verwaltung,
  • eine unbefristete Beschäftigung im allgemeinen Verwaltungsdienst in der EG 10 oder EG 11 (Höhergruppierung nach dem Bewerbungsstichtag unschädlich),
  • eine aktuelle Leistungsbewertung gemäß dem Erlass beigefügten Formular für eine mit EG 10 oder EG 11 bewertete Tätigkeit mit der Gesamtbewertung „stets zur vollsten Zufriedenheit“ oder eine nach EG 11 bewertete Tätigkeit mit der Bewertung „stets zur vollen Zufriedenheit“ und
  • einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit verwaltungswissenschaftlichem Schwerpunkt mit mindestens dem Gesamtergebnis 2,7 („befriedigend“) bzw. bei einem abweichenden Bewertungssystem mit einem vergleichbaren Gesamtergebnis.

Die Bewerbungen sind mit einem ausgefüllten Bewerbungsformular (Anlage zum Erlass) bis zum 29.01.2021 (Bewerbungsstichtag) der Personalstelle der jeweiligen Stammdienststelle vorzulegen.
Die Bewerbungen werden nach Prüfung des Vorliegens der Bewerbungsvoraussetzungen bis zum 12.02.2021 (Übermittlungsstichtag) an das Ministerium für Inneres weitergeleitet.

Ablauf des Auswahlverfahrens

Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein 2-stufiges Auswahlverfahren, an dessen Ende 10 Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden.
1. Schriftlicher PC-Test (Verfahrensteil I)

Im ersten Schritt, der voraussichtlich im Frühjahr 2021 stattfinden wird, wird ein schriftlicher PC-Test durchgeführt, um das Vorliegen der fachlichen und sozialen Kompetenzen festzustellen. Das Testergebnis fließt mit 30 % in das Ergebnis des ersten Testteils ein. Die übrigen 70 % ergeben sich aus den eingereichten Beurteilungen. Auf dieser Grundlage wird ein Ranking ermittelt, auf dessen Grundlage die Zulassung zum zweiten Verfahrensteil erfolgt.
2. „Hildener“-Verfahren (Verfahrensteil II)

Die 10 besten Bewerberinnen und Bewerber werden im Anschluss zu einem eintägigen Assessmentcenter in das Institut für öffentliche Verwaltung (IöV) in Hilden eingeladen. Soweit eine Mindestpunktzahl von 3,5 von 6 Punkten erreicht wird, werden die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber zum 01.09.2021 für die berufliche Entwicklungsmaßnahme zugelassen.

Position der GdP: Positives Signal der Wertschätzung

Die Polizei NRW funktioniert nur als Team. Daher begrüßen wir Maßnahmen, die auch den Bereich der Verwaltung im Blick haben. Die Möglichkeit, durch den Dienstherren bei einem berufsbegleitenden Studium unterstützt zu werden, ist ein starkes Signal der Wertschätzung. Positiv zu bewerten ist auch, dass sowohl der Beamten- als auch der Tarifbereich angesprochen werden. Der Bedarf an qualifiziertem Personal im Bereich der Verwaltung, auch im höheren Dienst, ist unbestritten. Das nun vorgestellte Angebot schafft die Grundlage dafür, dass Kolleginnen und Kollegen, die täglich Spitzenleistungen bringen, sich mit Unterstützung beruflich weiterentwickeln können. Die GdP wird daran arbeiten, die Möglichkeiten in diesem Bereich weiter auszuweiten.
Soweit ihr Fragen zur Ausgestaltung der Entwicklungsmaßnahme habt, sprecht uns gerne an!
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