Musterverfahren „geschlossene Einsätze“: Revision zugelassen!
Erfolg in erster Instanz
Schon im Jahr 2014 hatten wir wegen der Anerkennung von Bereitschaftszeiten aus Castor-Einsätzen ein Musterverfahren begonnen. Die über den GdP-Rechtsschutz begleitete Klage richtete sich auf die Festschreibung dieser Zeiten aus geschlossenen Einsätzen als Dienstzeit 1:1. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatten wir damit in erster Instanz Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hatte dann aber der Berufung des Landes NRW stattgegeben und dabei die Revision nicht zugelassen.
Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich
Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde war nun erfolgreich. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 12. Juli 2021 die Revision zugelassen. Das Verfahren wird dort nun als Revisionsverfahren fortgesetzt.