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News Beamtenpolitik

Übernahme Tarifabschluss

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Landeregierung hält bei der Übernahme des Tarifabschlusses Wort

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten in NRW steigen zum 01.04.2017 um 2,0 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro. Zum 01.01.2018 kommen weitere 2,35 Prozent hinzu. Der Besoldungsanstieg liegt damit auf der gleichen Höhe wie der Ende Februar in Potsdam vereinbarte Abschluss für die Tarifbeschäftigten der Länder. Lediglich beim Zeitpunkt des Inkrafttretens der Besoldungserhöhung müssen die Beamtinnen und Beamten in diesem Jahr drei Monate länger warten, als die Tarifbeschäftigten. 2018 treten die Tarif- und die Besoldungsanpassung zum gleichen Zeitpunkt in Kraft. Darauf haben sich die rot-grüne Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes heute in Düsseldorf geeinigt. Für die Beamten bedeutet das in den nächsten beiden Jahren eine Tariferhöhung zwischen insgesamt 4,4 und 5,47 Prozent. Die Besoldungsanpassung soll noch vor Ende der Legislaturperiode den Landtag passieren.

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Pressemitteilung

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GdP fordert Neustart in der Frauenförderung

Düsseldorf.

Die seit dem 1. Juli 2016 in NRW geltende Regelung zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst ist mit dem Grundsatz der Bestenauslese nicht vereinbar und deshalb verfassungswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gestern in sechs Musterverfahren unmissverständlich festgestellt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Landesregierung aufgefordert, dieses Urteil zu akzeptieren, statt das eigene Gesetz jetzt noch dem Landesverfassungsgerichtshof in Münster zur Prüfung vorzulegen. „Der angekündigte Gang vor den Verfassungsgerichtshof schadet nur den Frauen, weil alle Beförderungsentscheidungen, die auf den geänderten Kriterien zur Frauenförderung basieren, sofort von den Gerichten wieder gekippt werden“, warnt GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert. „Was wir stattdessen bauchen, ist ein Neustart in der Frauenförderung.“

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 alt=Foto: GdP

Auch die Beamten müssen von den strukturellen Komponenten des Tarifabschlusses profitieren

Neben einer prozentualen Erhöhung der Tarifgehälter um 2,0 Prozent zum 01.01.2017 sowie um weitere 2,35 Prozent zum 01.01.2018 haben sich die Gewerkschaften des öffentlichen Diensts und die Vertreter der Länder in den am Freitag zu Ende gegangenen Verhandlungen über den TV-L auch auf einen Mindestbetrag für die unteren Einkommensgruppen geeinigt. Für alle Tarifbeschäftigten bis zur Entgeltgruppe 9 Stufe 3 und in den beiden ersten Stufen der Entgeltgruppe 10 bis 12 gibt es deshalb in diesem Jahr 75 Euro mehr. Durch die Einführung einer zusätzlichen Erfahrungsstufe 6 ab der Entgeltgruppe 9 bekommen zudem langjährig Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine zusätzliche Gehaltserhöhung von 1,5 Prozent zum 01.01.2018 und von weiteren 1,5 Prozent zum 01.10.2018.

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Pressemitteilung

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2300 Neueinstellungen sind das richtige Signal für die Polizei und die Innere Sicherheit in NRW

Düsseldorf

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt ausdrücklich, den an diesem Wochenende auf dem außerordentlichen Parteitag der SPD angenommenen Antrag, die Einstellungszahlen bei der Polizei jährlich um mindestens 300 Stellen auf 2300 Kommissaranwärterinnen und -anwärter zu erhöhen. Landesvorsitzender Arnold Plickert: „Das ist der richtige Weg, um der wachsenden Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus, gewaltbereite Fußballstraftäter, Rockergruppierungen, Angsträume und Wohnungseinbrüche entgegenzuwirken.“ Mit der geplanten Erhöhung der Einstellungszahlen greift die SPD eine Forderung der GdP auf, die bereits seit längerem darauf drängt, auf die wachsende Einsatzbelastung der Polizei durch eine Anpassung der Einstellungszahlen zu reagieren. „Die von der SPD angestrebte Erhöhung der Polizeistärke auf 42 500 Beamte ist der richtige Weg“, ergänzte Plickert.

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 alt=Foto: Björn Trotzki

Deutlich höhere Zulagen für Spezialeinheiten in NRW

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode geht im Landtag in diesen Tagen ein Gesetz auf die Zielgerade, mit dem unter anderem die Zulagen für die Spezialeinsatzkräfte deutlich angehoben werden sollen. Versteckt im „Gesetz zur Stärkung der Versorgung bei Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drucksache 16/13702) setzt die Landesregierung eine langjährige Forderung der GdP zur Anpassung der Erschwerniszulagen für Spezialeinheiten um.

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Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage

Für die vor dem 01.01.1990 in den Ruhestand getretenen Versorgungsempfänger ist die Polizeizulage nicht ruhegehaltfähig. Dies hat den Hintergrund, dass die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage erst im Januar 1990 eingeführt wurde und im Zeitpunkt der Berechnung der Versorgungsbezüge vor 1990 keine gesetzliche Grundlage vorhanden war.

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Kein Risiko bei Antrag auf Neueinstufung gem. § 91 Abs. 13 LBesG NRW

Der GdP ist es zusammen mit dem DGB gelungen, beim Finanzministerium NRW einen Erlass zu erwirken, wonach ein Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe nicht unmittelbar zu einer Verschlechterung führen darf!

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Bereitschaftsdienst von Polizisten ist 1 : 1 durch Freizeit auszugleichen

Nach einer neuen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.11.2016 (BVerwG Urteil 2 C 21.15) ist Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst im Verhältnis „1 zu 1“ durch Freizeit auszugleichen. Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht, wenn lediglich eine reine Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheitszeiten ohne einen dienstlichen Einsatz in dieser Zeit absolviert wurden.

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 alt=Foto: GdP

Neue Besoldung ab 01.01.2017

Zum 1. Januar entfällt das Sonderzahlungsgesetz NRW und die bisher zum Jahresende ausgekehrte jährliche Sonderzuwendung wird in die monatlichen Bezüge integriert. Die monatliche Besoldung wird damit zukünftig auf der Grundlage des Grundgehalts, ggf. vorhandenen Familienzuschlägen oder Kindererhöhungsbeträgen sowie von Amts- und Stellenzulagen berechnet. Auf das Jahr gerechnet ändert sich an der Gesamtsumme der Bezüge jedoch nicht.

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GdP begrüßt 500 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 10

Nach Informationen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) stehen zum 1. Dezember bei der Polizei 500 Beförderungsmöglichkeiten nach A 10 mehr zur Verfügung, als bislang geplant. Durch die zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten kann ein Großteil der Kollegen, die aufgrund der veränderten Frauenförderung während des noch laufenden dreijährigen Beurteilungszeitraums auf den Beförderungslisten nach hinten gerutscht sind, jetzt doch nach A 10 aufsteigen. Zudem sind die Chancen, den Streit über die Frauenförderung bei der Polizei nicht zu Lasten einzelner Kolleginnen und Kollegen auszutragen, sondern politisch zu lösen, weiter gestiegen.

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 alt=Foto: GdP/Björn Trotzki

Deutlich höhere Zulagen für Spezialeinheiten in NRW

Die Landesregierung hat entschieden, wichtige Zulagen für die Spezialeinheiten der Polizei deutlich anzuheben. Die Anpassung war nicht erst aufgrund der aktuellen Sicherheitslage erforderlich, sondern vor allem deshalb, weil die betroffenen Zulagen teilweise seit über 20 Jahren eingefroren waren und NRW damit im Bundesvergleich zunehmend schlecht dastand.

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 alt=Stufenzuordnung gem. § 91 Abs. 13 LBesG NRW - Foto: GdP

Stufenzuordnung gem. § 91 Abs. 13 LBesG NRW

Mit Inkrafttreten des Dienstrechtsanpassungsgesetzes NRW zum 01.06.2013 wurde das System der Beamtenbesoldung nach dem Besoldungsdienstalter bzw. nach dem Lebensalter durch das System der Erfahrungsstufen abgelöst.

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