Bereits vor vier Wochen hatte die GdP berichtet, dass in einigen Fällen die Versorgungsbezüge nicht korrekt ausgezahlt werden. Nach sehr konstruktiven Gesprächen mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) wurde dort nun hausintern eine umfassende Prüfung der Problematik angestoßen. Über das Ergebnis werden alle pensionierten Kolleginnen und Kollegen, bei denen die Polizeizulage im Rahmen der Versorgungsbezüge keine Berücksichtigung fand, informiert. Gleichzeitig werden die ausstehenden Beträge rückwirkend nachgezahlt.
Mit Blick auf die Tarifeinigung in Bund und Kommunen sowie die im Oktober anstehende Tarifrunde für die Bundesländer haben sich GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens, Jutta Jakobs, Dirk Schade und Alexandra Engler mit einem Schreiben direkt an die Mitglieder gewandt. Die wichtigste Botschaft: Jeder von Euch ist in den kommenden Monaten gefragt, Flagge zu zeigen!
Trotz großer Widerstände erreichte die GdP, dass in Nordrhein-Westfalen seit dem 01.07.2016 die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig ist. Eine wegweisende Entscheidung, der sich im Nachgang auch andere Bundesländer anschlossen. Das ist nur richtig, denn die besonderen Belastungen des Polizeivollzugsdienstes wirken auch im Ruhestand nach und müssen daher honoriert werden.
Nachdem der Landesrechnungshof die Verfahrensweise bei der Buchung von Mehrarbeit bemängelt hatte, stellt das Ministerium nun nochmal die rechtlichen Anforderungen an Mehrarbeit in einem Erlass klar.
Bei seinem Amtseintritt 2017 hat Herbert Reul versprochen, dass unter ihm als Innenminister keine Stunde Mehrarbeit bei der Polizei verfallen wird. Diesem Versprechen hat Reul bisher Taten folgen lassen: Nach intensiven Gesprächen mit der GdP und dem PHPR wurde zum Ende jeden Jahres der Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt. Allen Beteiligten war dabei klar: Hinter den Mehrarbeitsstunden stehen dienstliche Belastungen für unsere Kolleginnen und Kollegen. Ein Verfall dieser besonders belastenden Stunden darf es deshalb nicht geben.
Mit dem Polohemd für die Polizei scheint es fast so kompliziert zu sein, wie mit der Kernfusion zur Energiegewinnung. Von letzterer wird seit 20 Jahren behauptet, dass sie in 5 Jahren kommt. Mit einem Polohemd für die Polizei NRW könnte es jetzt aber endlich einen entscheidenden Schritt voran gehen:
Nach langen Prüfungen hat der Dienstherr nun endlich ein Einsehen und wird zwischen April und Juni im PP Bochum Polohemden von drei Anbietern testen, die es nach der Ausschreibung in die engere Auswahl geschafft haben.
Beamtinnen und Beamte haben seit geraumer Zeit einen Rechtsanspruch, ab dem 55. Lebensjahr eine Versorgungsauskunft zu erhalten. Damit bekommen sie zwölf Jahre vor Erreichen der regulären Altersgrenze einen aktuellen Überblick, mit welchen Versorgungsansprüchen sie im Alter rechnen können. Sie erfahren so, ob sie gegebenenfalls noch weitere Vorsorgemaßnahmen treffen müssen.
Im Rahmen eines aktuell laufenden Beteiligungsverfahrens hat die GdP die Gelegenheit genutzt, ausführlich zu den geplanten Änderungen der Beihilfeverordnung Stellung zu nehmen. Während einige begrüßenswerte Anpassungen in die Neufassung einfließen sollen, scheinen andere langfristige Forderungen keine Berücksichtigung zu finden. Die GdP hat die Probleme nochmals benannt und das Finanzministerium aufgefordert, an den entsprechenden Stellschrauben zu drehen.
m Rahmen des dritten Entlastungspakets hat die Bundesregierung Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das Land NRW hat von der Möglichkeit bisher keinen Gebrauch gemacht. Das ist aus Sicht der GdP nicht nachvollziehbar. Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Preissteigerungen in allen Lebensbereichen, stellt die Beschäftigten vor die existenzielle Herausforderung mit gleichem Gehalt und gleicher Rente höhere Lebenshaltungskosten tragen zu müssen. Das wirkt sich in den niedrigen und mittleren Einkommen besonders gravierend aus.
Bereits seit Monaten haben die GdP und der PHPR immer wieder deutlich gemacht: Auch in diesem Jahr muss Minister Reul sein Versprechen einhalten, dass unter ihm keine Arbeitsstunde der Verjährung zum Opfer fällt. Diese Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt: Im gestrigen Gespräch mit dem PHPR hat Reul angekündigt, dass bis zum 31. 12. 2023 weiterhin auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Das soll für alle Mehrarbeitsstunden gelten, unabhängig vom Entstehungsjahr. Das bedeutet: Alle Stunden sind für ein weiteres Jahr gesichert.
Der Polizei-Hauptpersonalrat hat trotz weiter bestehender grundsätzlicher Bedenken den Weg für die Einführung der Langzeitarbeitszeitkonten (LAK) bei der Polizei freigemacht. Damit stehen jetzt die Rahmenbedingungen fest, wann und wie Stunden- und Urlaubsguthaben auf die LAK eingezahlt und später wieder entnommen werden können.
Vor zwei Wochen hat uns die Landesregierung mitgeteilt, dass es zu einem Rechen- bzw. Übertragungsfehler in der Erstellung der Anlagen zum regionalen Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag gekommen ist (siehe Beamten-News vom 29.03.2022). Nun hat uns der Gesetzentwurf mit den neuen Anlagen erreicht. Der Zeitplan sieht eine Verabschiedung im Landtag Anfang November vor - rechtzeitig zur Auszahlung mit den Dezember-Bezügen.
Sobald der Dienstherr der Auffassung ist, dass Beschäftigte einen Schaden grob fahrlässig verursacht haben, wird er in Erwägung ziehen, diesen Schaden im Rahmen des Regresses zurückzufordern. In der Vergangenheit wurden dabei immer wieder auch extrem hohe Summen von den Beschäftigten eingefordert, mitunter mehrere hunderttausend Euro. Solche Forderungen können unsere Kolleginnen und Kollegen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden. Dies hat bereits zur Folge gehabt, dass Betroffene gesundheitliche Schädigungen erlitten haben. Das darf nicht sein!
Im Februar dieses Jahres hatte die GdP nach einem 8-jährigen Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt, dass die Bereitschaftszeiten während der Castor-Transporte in den Jahren 2011 und 2012 1:1 als Arbeitszeit anerkannt werden. Jetzt hat das Innenministerium den Behörden mit einem Erlass vorgegeben, wie die Rechtsprechung umzusetzen ist.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat CDU und Grüne aufgefordert, mit einer künftigen NRW-Regierung für Gerechtigkeit zu sorgen und die Wochenarbeitszeit für alle Landesbeschäftigten zu senken. „Die Zeiten, in denen der NRW-Etat auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen saniert werden muss, sind lange vorbei“, mahnt GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Der Landesbezirksbeirat als zweithöchstes Gremium der Gewerkschaft in NRW machte heute in Gladbeck (13. Juni 2022) deutlich, wohin der Weg führen muss: Auf 38,5 Stunden muss die Wochenarbeitszeit in einem ersten Schritt für alle Landesbeschäftigten gesenkt werden, perspektivisch bleiben 35 Stunden das Ziel.
Die Anfragen von Kolleginnen und Kollegen zu deutlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Beihilfesachen durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung haben sich in den vergangenen Tagen gemehrt. Tatsächlich hat die Recherche ergeben, dass die aktuelle Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen bei etwa fünf Wochen liegt. Das Zahlungsziel von ärztlichen Rechnungen liegt in aller Regel bei vier Wochen, sodass die Kolleginnen und Kollegen hier mit erheblichen Beträgen in Vorleistung gehen müssen. Rechnungen mit Beträgen über 5.000 Euro werden zwar grundsätzlich bevorzugt bearbeitet, aber auch wiederkehrende ärztliche Behandlungen unter diesem Wert belasten die Geldbörsen der Betroffenen.
Mit der zuletzt erfolgten Anpassung der AZVO NRW sowie der AZVOPol NRW wurde die Rechtsgrundlage für die Einführung von Langzeitarbeitskonten (LAK) geschaffen. Worauf es bei der Einführung ankommt, zeigen euch die folgenden, häufig gestellten Fragen.
Seit fast zwei Jahren laufen die Gespräche zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften zur Einführung von Langzeitarbeitszeitkonten (LAK). Gestern wurde das hierfür erforderliche Gesetz beschlossen – gerade noch rechtzeitig vor den Landtagswahlen. Leider werden die Kritikpunkte, die die GdP gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften immer wieder vorgetragen hat, nicht berücksichtigt. Besonders enttäuschend ist, dass für eine Nutzung der Konten die „freiwillige“ Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 44 Stunden erforderlich ist. So steigert man die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nicht! Die GdP hatte seit Anbeginn des Prozesses die Verknüpfung der LAK mit einem Einstieg in die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit gefordert.
Kurz vor den Landtagswahlen hat die Landesregierung ein umfassendes Gesetzespaket beschlossen, mit dem die Defizite bei der amtsangemessenen Besoldung behoben werden sollen. Die vorgestellten Lösungen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Folgende gesetzliche Regelungen wurden beschlossen:
Bei der Ausbildung der Nachwuchspolizisten spielen die Tutoren eine zentrale Rolle. Sie sorgen dafür, dass die angehenden Kommissarinnen und Kommissare in den Praktikaphasen während des Studiums nicht nur einen tiefen Einblick in den Polizeialltag bekommen, sondern auch auf das Beherrschen komplexer Einsatzlagen vorbereitet werden. Trotzdem ist die Anerkennung, die die Tutoren in den Polizeibehörden für ihre Arbeit bekommen, gering. Die GdP will das ändern und hat deshalb mit führenden Vertretern der beiden Regierungsparteien in NRW, CDU und FDP, über ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Tutoren bei der Polizei diskutiert.