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News Beamtenpolitik

 alt=Foto: GdP/Manfred Vollmer

Wichtiger Fortschritt bei Anwendung des § 82 a LBG

In einem mit Rechtsschutz der GdP begleiteten Fall hatte unser Mitglied nach einer Verletzung im Dienst einen Titel gegen den Schuldner über ein Schmerzensgeld erwirkt. Der Schuldner war allerdings kurze Zeit nach Erlangung des Titels verstorben. Etwaige Erben konnten nicht ausfindig gemacht werden. Eine Zwangsvollstreckung war daher nicht möglich.

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 alt=Foto: Lukas Maaßen/GdP

Massendatenabfrage: Zweifel der GdP gerechtfertigt

Bereits mit Schreiben vom 22. März 2021 hatte die GdP die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (LDI) gebeten, eine rechtliche Bewertung der Ermittlungshandlungen der „BAO Janus“ abzugeben. Hintergrund war, dass die GdP Zweifel im Hinblick auf die Einschlägigkeit der Rechtsgrundlagen, auf den Umfang der Abfrage und Weitergabe, aber insbesondere auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme hatte. Die LDI hat nun nach intensiver Prüfung die Position der GdP vollumfänglich bestätigt. Demnach bestand für die Weitergabe der Daten keinerlei Rechtsgrundlage.

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 alt=Foto: Jürgen Seidel/GdP

Zulage für höherwertige Tätigkeit - Auszahlung steht unmittelbar bevor

Mit diversen Abfragen an die Kreispolizeibehörden hatte das Ministerium versucht, eine belastbare Grundlage zur Ermittlung der Quoten für die Zulage für die Wahrnehmung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 59 des Landesbesoldungsgesetzes zu finden. Aufgrund fehlerhaften Zahlenmaterials hat sich die Auszahlung der Zulage allerdings abermals verzögert. Die GdP hat hier gemeinsam mit dem PHPR immer wieder darauf hingewiesen, dass eine zeitnahe Regelung und damit eine schnelle Auszahlung gewährleistet werden muss. Nun kann endlich Vollzug gemeldet werden: Die Quoten sind verbindlich ermittelt. Die Auszahlung soll zeitnah, spätestens aber bis zum 15.08.2021 erfolgen.

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 alt=Foto: GdP

Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 erneut ausgeweitet

Mit dem vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage vom 22.04.2021 wurden für alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 rückwirkend noch einmal um weitere 10 zusätzliche Arbeitstage erhöht. Alleinerziehende erhalten sogar 20 zusätzliche Arbeitstage.

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 alt=Foto: GdP

Landesregierung passt Familienzuschlag für kinderreiche Familien rückwirkend zum 01.01.2021 an

Mit zwei maßgeblichen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgeber der Länder im vergangenen Jahr unter massiven Handlungsdruck gesetzt. In den Entscheidungen wurde festgestellt, dass in den damals entschiedenen Fällen sowohl die Besoldung wie auch die familienbezogenen Besoldungsbestandteile nicht den verfassungsmäßigen Mindestanforderungen genügen. Gleichzeitig wurde den Ländern eine Frist zur Schaffung verfassungskonformer Regelungen gesetzt. Aus diesem Grund plant das Land NRW mit einem aktuellen Gesetzentwurf die Anpassung der familienbezogenen Bestandteile. Eine Besoldungsreform, die die übrigen verfassungsmäßigen Mängel behebt, lässt weiter auf sich warten.

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 alt=Foto: Lukas Maaßen/GdP

Altstundenproblematik: Reul sagt Sicherung für 2021 zu

Bereits seit Jahren ist allen Beteiligten das Problem der Verjährung der Mehrarbeit bekannt, trotzdem hat das Innenministerium in den vergangenen Jahren zuletzt erst auf den letzten Drücker erklärt, dass es für ein weiteres Jahr auf die Einrede der Verjährung für die Arbeitsstunden verzichtet.

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 alt=Foto: Lukas Maaßen/GdP

GdP fordert Überprüfung der Massendatenabfrage

Die Ermittlungen der BAO Janus haben in den letzten Tagen zu großer medialer Aufmerksamkeit geführt. Wie zwischenzeitlich im Rahmen einer Sitzung des Innenausschusses des Landtages bestätigt wurde, wurden im Rahmen der Ermittlungen 12.700 Rufnummern erfasst und verbreitet. Hierbei handelt es sich neben den Rufnummern von unbescholtenen Kolleginnen und Kollegen, auch um solche von besonders geschützten Personengruppen wie Sozialen Ansprechpartnern, Gleichstellungsbeauftragen, Schwerbehindertenvertretungen und Personalratsmitgliedern. Im Nachgang zu den Entwicklungen haben sich viele Kolleginnen und Kollegen bei uns gemeldet und haben ihre Sorgen darüber geäußert, ebenfalls ungewollt und unverschuldet Teil der Ermittlungen geworden zu sein.

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 alt=Foto: Jürgen Seidel/GdP

EuGH: Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

Mit Blick auf zwei streitige Verfahren hat der Europäische Gerichtshof sich abermals mit der Frage beschäftigt, ob Zeiten der Rufbereitschaft als Arbeitszeit einzuordnen sind. Hierbei hat der EuGH in Teilen die bisherige restriktive Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW relativiert. Dieses hatte bisher im Rahmen unserer Musterverfahren unter anderem darauf abgestellt, ob die Betroffenen „Sachzwängen“ unterlagen. Damit ist gemeint, dass beispielsweise Einsatzkräfte der Feuerwehr im Rahmen der Rufbereitschaft auch kurzfristig unter Anlegung der erforderlichen Ausrüstung am Dienstort erscheinen müssen. Bei Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der Direktion K, hat das Oberverwaltungsgericht hingegen dieses Erfordernis abgelehnt und damit einhergehend auch die Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu werten.

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 alt=Foto: GdP/Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis

Langzeitkonten? Langzeitstillstand!

Statt der Einführung echter Langzeitkonten zur Entlastung der Beschäftigten und zum Abbau von Mehrarbeit hat die Landesregierung Anfang des Jahres die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 44 Stunden vorgeschlagen. Offiziell auf „freiwilliger“ Basis. Diesen Vorschlag haben die Gewerkschaften gemeinsam abgelehnt und ein ernsthaftes Angebot verlangt. Erst auf massiven Druck des DGB hat die Landesregierung jetzt ein Spitzengespräch für Ende März angekündigt. Der Eindruck bleibt, dass die Landesregierung versucht, das Problem auszusitzen.

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 alt=Foto: Sven Vüllers/GdP

GdP wirkt! Jubilare fallen nicht unter den Tisch

In den vergangenen Wochen hat die GdP, gemeinsam mit dem DGB, das Innenministerium mehrfach auf das Auslaufen der Jubiläumszuwendungsverordnung hingewiesen. Die Verordnung ist Rechtsgrundlage dafür, dass unsere Kolleginnen und Kollegen zu festgelegten Jubiläen eine finanzielle Vergütung als Zeichen der Wertschätzung erhalten. Diese wäre zum 30.06.2021 entfallen, soweit die Befristung nicht gestrichen worden wäre.

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 alt=Foto: Jürgen Seidel/GdP

Jubiläumszuwendungen erhalten - erste Signale positiv

Die aktuell noch maßgebliche Verordnung ist Rechtsgrundlage dafür, dass unseren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen jeweils zum 25-, 40- und 50-jährigen Dienstjubiläum der Rechtsanspruch auf eine Zuwendung zusteht. Die Verordnung ist allerdings bis zum 30.06.2021 dieses Jahres befristet. Soweit hier keine Anpassung erfolgt, entfällt die Zuwendung ab diesem Tage.

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 alt=Foto: Sven Vüllers/GdP

Modulare Qualifizierung mit strukturellen Verbesserungen

Nach vielen Gesprächen haben sich unsere Vertreterinnen und Vertreter im Polizeihauptpersonalrat mit ihren langjährigen Forderungen zur modularen Qualifizierung durchgesetzt. Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass die bisherige Befristung des Programms aufgehoben und es damit verstetigt wird. Damit können unsere Kolleginnen und Kollegen ihre berufliche Entwicklung verlässlich planen. Weiterhin hat das Ministerium angekündigt, die bisherige Deckelung der Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A14 aufzuheben. Damit ist es Absolventen der modularen Qualifizierung künftig grundsätzlich möglich, bis zur Besoldungsgruppe A16 befördert zu werden. Dabei wird künftig jährlich bis zu 12 Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit gegeben, sich durch die modulare Qualifizierung dienstlich weiterzuentwickeln. Die nun durchgesetzte Erhöhung der Stärke geht dabei auch nicht zu Lasten der Kapazitäten im Regelaufstieg. Diese bleiben unverändert bei 30 Stellen pro Jahr. Die nun erzielten Ergebnisse zeigen nochmals, dass die enge Zusammenarbeit zwischen dem PHPR und der GdP sich auszahlt.

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 alt=Foto: Manfred Vollmer/GdP

Beförderungsmöglichkeiten für 2021 stehen fest

Nach den aktuellen Zahlen aus dem Innenministerium ist in 2021 mit 3683 Beförderungen zu rechnen. Dabei entfällt die breite Masse der erwarteten Beförderungen wie in den vergangenen Jahren auf die Besoldungsgruppen A10 und A11.

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 alt=Foto: GdP/KG Düsseldorf

Und was ist mit den anderen?

Nach der Zustimmung im Kabinett am vergangenen Dienstag (2.2.2021) wird die Erschwerniszulagenverordnung geändert. Das ist gut so. Gut ist auch, dass die Zulage für Ermittler im Bereich Kindesmissbrauch nach der Beschlussfassung des Kabinetts endgültig auch für Tarifbeschäftigte entsprechend gezahlt werden soll. Nicht gut ist, dass die Zulage nur für 2021 rückwirkend gewährt wird. Kolleginnen und Kollegen, die sich in den vergangenen Jahren durch die Ermittlungsberge von Lügde und Bergisch Gladbach gekämpft haben, bekommen für die Zeit vor 2021 nichts. Hier verpasst die Landesregierung eine wichtige Gelegenheit, sich erkenntlich zu zeigen. Genauso verpasst die Landesregierung die Gelegenheit, endlich einmal grundsätzlich an die Erschwerniszulagen heranzugehen.

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 alt=Foto:_ GdP/Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis

Fürsorgepflicht in Corona-Zeiten

In den vergangenen Monaten haben sich erwartungsgemäß Fälle gehäuft, in denen sich Kolleginnen und Kollegen im Dienst mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Im Rahmen des täglichen Dienstes ist es nämlich weder möglich, den erforderlichen Abstand einzuhalten, noch den direkten Kontakt zu anderen Menschen zu verhindern. Dennoch werden Anträge von Kolleginnen und Kollegen auf Anerkennung einer Infektion als Dienstunfall häufig mit der Begründung abgelehnt, es bestehe eine Pandemielage und die Infektion stelle demnach eine Allgemeingefahr dar. Eine gesteigerte Bedrohung für den Polizeivollzugsdienst ist nach Ansicht des Dienstherrn also nicht erkennbar. Das hat mit einer Fürsorgepflicht nichts zu tun! Wer aufgrund seiner Tätigkeit engen Kontaktsituationen mit Menschen ausgesetzt ist, darf im Falle einer Infektion nicht mit den Folgen einer Erkrankung alleine gelassen werden. Die GdP hat zu diesem Zwecke bereits Musterverfahren ausgewählt und klagt diese aktuell durch.

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Beamtennews

 alt=Foto: Kreisgruppe Düsseldorf/GdP

Langzeitausbeutungskonten?!

Im August letzten Jahres hat Innenminister Reul verbindlich erklärt, dass bei der Polizei endlich Langzeitkonten eingeführt werden, um Überstunden dauerhaft gegen Verfall zu sichern und Beschäftigten mehr Flexibilität zu ermöglichen.

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Beamtennews

 alt=Foto: Lukas Maaßen/GdP

Die Bodycam bleibt freiwillig

Seit Herbst vergangenen Jahres macht die GdP Druck: Pläne des Innenministeriums, eine Tragepflicht für die Bodycam einzuführen, sehen wir zumindest zum jetzigen Zeitpunkt kritisch.

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 alt=Foto: GdP

Hartnäckigkeit zahlt sich aus – Ausweitung der Kinderkrankentage auch auf Beamtinnen und Beamte in NRW

Bereits Anfang dieses Jahres hat der Bund erkannt, dass die Betreuung der Kinder während der weiter andauernden Pandemiephase eine enorme Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellt und die Ausweitung des Anspruchs auf die sog. „Kinderkrankentage“ für das Jahr 2021 beschlossen. Die GdP hat im Nachgang zu dieser Entscheidung gemeinsam mit dem DGB mit Nachdruck eine zügige Übernahme der Regelungen auch für unsere verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in NRW gefordert, da hier gleichermaßen Betreuungsprobleme vorherrschen. Dieser Forderung ist die Landesregierung nachgekommen und hat in der gestrigen Kabinettssitzung die erforderliche Anpassung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung beschlossen.

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 alt=Foto: Manfred Vollmer/GdP

KiPo-Zulage kommt mit Verspätung

Bereits nach der Sommerpause hatte die Politik die Einführung einer Zulage für die besondere Belastungen der Kolleginnen und Kollegen beschlossen, die tagtäglich mit der Aufarbeitung von Delikten der Kinderpornographie sowie des Kindesmissbrauches (KiPo) betraut sind. Nach dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf soll die Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich rückwirkend zum 01.01.2021 ausgezahlt werden.

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 alt=Foto: GdP/KG Rhein-Erft-Kreis

Schluss mit Durchwurschteln!

Während sich die Politik längst auf eine Verschärfung der Corona-Regeln einstellt, tut die Polizei so, als wäre die Pandemie schon so gut wie vorbei. Das Innenministerium gefährdet dadurch nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern letztlich auch die Einsatzfähigkeit der Polizei. Wer von Bürgerinnen und Bürgern und der Privatwirtschaft Einschränkungen zum Pandemieschutz fordert, muss das auch im öffentlichen Dienst vorleben.

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