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Ohne Demo geht es nicht

Ohne Demo geht es nicht - Foto: GdP

Am 31. Januar beginnen in Potsdam die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder (TV-L). Sie gelten – mit Ausnahme von Hessen – für alle Bundesländer, also auch für NRW. Für den 14./15. Februar und den 7./8. März haben die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern zwei weitere Verhandlungsrunden vereinbart. Damit der Abschluss möglichst nah an der Forderung der Gewerkschaften nach einer Tariferhöhung von 6,5 Prozent liegt, wird es wahrscheinlich im Vorfeld der dritten Verhandlungsrunde auch in NRW zu Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen kommen. Die GdP wird zu den Demonstrationen auch die Beamtinnen und Beamten aufrufen, um so den Druck auf die Landesregierung zu erhöhen. Denn NRW sitzt als größtes Bundesland bei den Tarifverhandlungen politisch mit am Tisch, auch wenn der Verhandlungsführer der Länder, Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD), aus Sachsen-Anhalt kommt.

Neben den beiden Kernforderungen der Gewerkschaften nach einer linearen Erhöhung der Einkommen um 6,5 Prozent und der Übernahme aller Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geht es in der Tarifauseinandersetzung auch um den Schutz des bestehenden Urlaubsanspruchs. Die bislang gültige Urlaubsregelung war im vergangenen Jahr von den Ländern gekündigt worden, nachdem das Bundesarbeitsgericht den am Lebensalter orientierten Urlaubsanspruch als altersdiskriminierend verworfen hatte. Infolge des Urteils hatten sich bereits Anfang vergangenen Jahres Gewerkschaften und Arbeitgeber für den Bereich der Kommunen und des Bundes (TVöD) auf einen generellen Anspruch auf 29 Urlaubstage für alle unter 55-Jährigen und von 30 Tagen für alle Lebensälteren verständigt. Diese Regelung wollen die Bundesländer allerdings nicht in den TV-L übernehmen.

Für die Gewerkschaften hat der bereits im vergangenen Jahr erzielte Tarifausschluss für die Beschäftigten bei Bund und Ländern aber auch aus einem zweiten Grund Vorbildcharakter: Ende März vergangenen Jahres hatten sich Gewerkschaften mit dem Bund und den Kommunen auf eine Tariferhöhung von 6,3 geeinigt. 3,5 Prozent gab es sofort, die übrigen 2,8 verteilt ab dem 1. Januar bzw. ab dem 1. August 2013 (jeweils 1,4 Prozent). Im Gegensatz zum Abschluss für den Bund und die Kommunen wollen die Gewerkschaften diesmal allerdings nur über eine zwölf-monatige Laufzeit verhandeln. Dadurch sollen die bislang zeitversetzt laufenden Tarifverhandlungen für den Bund und die Kommunen auf der einen und die Länder auf der anderen Seite wieder miteinander verknüpft werden.


Grafik „Nicht so arm, wie behauptet“ (DP 2-2013)
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