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Arbeitsmedizinische Vorsorge und Kraftfahrttauglichkeitsuntersuchungen neu geregelt

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Mit aktuellem Erlass des IM wurde die arbeitsmedizinische Vorsorge neu geregelt, die ab September greifen sollen. Danach erhalten Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter während des Studiums und mit der Ernennung zur Kommissarin bzw. zum Kommissar insgesamt 3 arbeitsmedizinische Pflichtvorsorgen Polizei (AMPV 1 – 3). Für die Durchführung der AMPV 4 und nachfolgender Vorsorgen ist ein dreijähriger Rhythmus vorgesehen. Für Regierungsbeschäftigte und Verwaltungsbeamte erfolgt die arbeitsmedizinische Vorsorge unverändert weiterhin nach der ArbMedVV.

Anlasslose Kraftfahrttauglichkeitsuntersuchung entfällt ab sofort


Kolleginnen und Kollegen, die ein Dienstfahrzeug der Polizei führen sollen, werden vor erstmaliger Aufnahme dieser Tätigkeit polizeiärztlich auf die erforderliche Eignung untersucht. Die Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit beinhaltet auch die Eignung zum Führen von Dienstfahrzeugen nebst der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten.

Neu ist: Alle weiteren Untersuchungen zur Überprüfung der Eignung zum Führen von Dienstfahrzeugen erfolgen zukünftig nur noch im Rahmen der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorgen (AMPVPol) bzw. anlassbezogen. Die bislang im weiteren Verlauf des Dienstverhältnisses vorgesehenen anlasslosen Kraftfahrttauglichkeitsuntersuchungen entfallen mit sofortiger Wirkung.

Die Untersuchung für die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie zur Fahrgastbeförderung führt zukünftig der örtlich zuständige Polizeiarzt durch. Die Befunde und ärztlichen Dokumente werden in der arbeitsmedizinischen (grünen) Akte aufbewahrt.

Mit der Einführung der neuen AMPVPol zahlt sich endlich der jahrelange Einsatz der GdP für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Polizeidienst aus. Anlasslose Untersuchungen, bei denen willkürlich Blutproben unserer Kolleginnen und Kollegen abgenommen und untersucht wurden, gehören damit der Vergangenheit an.
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