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News Beamtenpolitik

 alt=Foto: Sven Vüllers/GdP

Gesetz für Corona-Einmalzahlung beschlossen, „Härtefälle“ fallen hinten über

Bereits mit den Bezügen für den März hat die Landesregierung die Corona-Einmalzahlung als „Abschlag“ zur Auszahlung gebracht. Heute wurde im Nachgang hierzu die erforderliche Rechtsgrundlage für die Zahlung beschlossen. Die Landesregierung ist hier entgegen der Kritik der GdP bei der starren Stichtagsregelung geblieben. Nach dieser Regelung ist für die Gewährung der Einmalzahlung entscheidend ob und in welchem Umfang am 29.11.2021 ein Arbeits-/Dienstverhältnis bestanden hat.

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 alt=Foto: Sven Vüllers/GdP

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Kraftfahrttauglichkeitsuntersuchungen neu geregelt

Mit aktuellem Erlass des IM wurde die arbeitsmedizinische Vorsorge neu geregelt, die ab September greifen sollen. Danach erhalten Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter während des Studiums und mit der Ernennung zur Kommissarin bzw. zum Kommissar insgesamt 3 arbeitsmedizinische Pflichtvorsorgen Polizei (AMPV 1 – 3). Für die Durchführung der AMPV 4 und nachfolgender Vorsorgen ist ein dreijähriger Rhythmus vorgesehen. Für Regierungsbeschäftigte und Verwaltungsbeamte erfolgt die arbeitsmedizinische Vorsorge unverändert weiterhin nach der ArbMedVV.

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Pressemitteilung

 alt=Foto: Uschi Barrenberg/GdP

GdP fordert Ende der ungerechten 41-Stunden-Woche

Düsseldorf/Essen.

Seit 2003 müssen die Beamten in NRW 41 Stunden in der Woche arbeiten – so lange, wie in keiner anderen Branchen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass die überlange Arbeitszeit in der kommenden Legislaturperiode endlich beendet wird. „In einem ersten Schritt muss die Arbeitszeit der Beamten auf die gleiche Wochenarbeitszeit reduziert werden, wie sie heute für die Tarifbeschäftigten gilt, also auf 39 Stunden und 50 Minuten. In einem weiteren Schritt muss die Arbeitszeit für alle Beschäftigten auf 35 Stunden sinken“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens heute in einer Diskussionsrunde der GdP mit den innenpolitischen Sprechern von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in der Zeche Zollverein in Essen.

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 alt=Foto: GdP/Kreisgruppe Düsseldorf

Auszahlung der Corona-Prämie noch im März, KDP kurz vor der Abschaffung

Die gesetzliche Grundlage zur Auszahlung der Corona-Sonderzahlung steht unmittelbar vor der Verabschiedung. Um von der befristeten Steuerbefreiung der Zahlung zu profitieren, muss diese allerdings bis zum 31.03.2022 ausgezahlt werden. Das Finanzministerium hat daher die auszahlenden Stellen angewiesen, die Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bzw. 650 Euro (für Anwärter:innen) mit den Bezügen für den Monat März auszuzahlen.

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 alt=Foto: Thomas Vesper/GdP

GdP erreicht Abschaffung der Kostendämpfungspauschale

Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket reagiert die Landesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung von Beamt:innen. Das Gericht hatte im Mai 2020 festgestellt, dass die Besoldung in dem entschiedenen Fall nicht mehr den verfassungsmäßigen Anforderungen entspricht. Die GdP hat im Anschluss hieran gemeinsam mit dem DGB die Landesregierung aufgefordert, die Anforderungen des Urteils zeitnah auch in NRW umzusetzen.

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 alt=Foto: Sven Vüllers/GdP

Mindestforderung erreicht: Tarifabschluss wird auf Beamt:innen übertragen

Nach Verhandlungen mit der Landesregierung hat die GdP gemeinsam mit dem DGB die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des kürzlich vereinbarten Tarifabschlusses auf die Beamt:innen des Landes NRW erreicht. Damit wurde der Kernforderung der GdP nachgekommen. Unsere verbeamteten Kolleg:innen erhalten damit bis März 2022 eine einmalige steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von 1.300 Euro. Zusätzlich wird die Besoldung zum 01.12.2022 um 2,8 % erhöht. Die Einzelheiten zum Tarifabschluss und der Auszahlung der Prämie hatte die GdP bereits für euch zusammengefasst.

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 alt=Foto: Sven Vüllers/GdP

Berufsbegleitendes Masterstudium im IM als Beförderungsvoraussetzung für die LG 2.2. bzw. EG 13, Auswahljahrgang 2022

Auch im Jahr 2022 haben die Beschäftigten im Geschäftsbereich des IM die Chance, ein berufsbegleitendes Masterstudium an der HSPV oder einer anderen Hochschule zu absolvieren, um perspektivisch die Wahrnehmung höherwertiger Ämter und Tätigkeiten anzustreben. Adressaten des Angebots sind Landesbeamt:innen der LG 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte.

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 alt=Foto: GdP

Auch 2022 mehr Kinderkrankentage für Beamtinnen und Beamte

Düsseldorf

Nachdem bereits im laufenden Jahr die Zahl der Kinderkrankentage für die Beamt:innen und die Tarifbeschäftigten erhöht worden ist, plant das Innenministerium jetzt, diese Regelung auch in 2022 auf die Beamt:innen zu übertragen. Innenminister Reul reagiert damit auf eine Initiative der GdP, die gemeinsam mit dem Polizei-Hauptpersonalrat wiederholt angemahnt hat, dass pandemiebedingt auch im nächsten Jahr ein erhöhter Betreuungsbedarf für unsere Kolleg:innen besteht. Nach dem jetzt vorliegenden Erlass können Beamt:innen 2022 pro Elternteil 30 Sonderurlaubstage pro Kind in Anspruch nehmen. Maximal gilt das für 65 Tage im Jahr. Alleinerziehende Kolleg:innen können 60 Arbeitstage pro Kind in Anspruch nehmen, maximal 130 Arbeitstage.

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 alt=Foto: Sven Vüllers/GdP

Aktuelle Musterwidersprüche Amtsangemessene Alimentation

Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr festgestellt, dass die Besoldung im Land Berlin zwischen den Jahren 2009 und 2015 zu gering bemessen war. Auch bei der Besoldung kinderreicher Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen wurde eine Unteralimentation festgestellt. Hierüber hatte die GdP mehrfach informiert und bewirkt, dass im ersten Schritt die Familienzuschläge für kinderreiche Kolleg:innen auf ein verfassungsgemäßes Niveau angehoben wurden. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Grundbesoldung steht allerdings nach wie vor im Raum. Daher stellen wir euch auch für dieses Jahr ein entsprechendes Widerspruchsmuster zur Verfügung.

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 alt=Foto: GdP/Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis

Covid-19-Infektion als Dienstunfall: es tut sich was!

Nach ersten Anlaufschwierigkeiten tut sich etwas bei der Anerkennung von Covid-19-Infektionen als Dienstunfall. Nach Auskunft des Innenministeriums wurde inzwischen in 21 Fällen eine Coronaerkrankung im Dienst als Dienstunfall anerkannt.

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Pressemitteilung

 alt=Foto: Stephan Hegger/GdP

Tarifkonflikt öffentlicher Dienst: Polizisten fordern Geld statt Applaus!

Düsseldorf.

Im aktuellen Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst sind heute in Nordrhein-Westfalen mehr als 1000 Polizistinnen und Polizisten und Tarifbeschäftigte der Polizei in ihrer Mittagspause auf die Straße gegangen. Protestaktionen gab es nicht nur vor dem Landeskriminalamt (LKA) in Düsseldorf und dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) in Selm, sondern auch vor den Polizeipräsidien in Bonn, Bielefeld, Bochum und Münster sowie den Kreispolizeibehörden in Paderborn, Meschede und Siegen. Mit der Aktiven Mittagspause erhöhen die Beschäftigten der Polizei den Druck auf die Bundesländer, in den bereits seit Oktober laufenden Tarifverhandlungen endlich ein Angebot auf den Tisch zu legen.

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Pressemitteilung

 alt=Foto: Stephan Hegger/GdP

Erneut kein Angebot der Arbeitgeber: GdP ruft Mitglieder zu Protestaktionen auf

Düsseldorf.

Auch in der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst haben die Bundesländer kein Angebot auf den Tisch gelegt. Deshalb hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute gemeinsam mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bildungsgewerkschaft GEW ihre Mitglieder zu Protestaktionen gegen die Blockade-Haltung der Arbeitgeber aufgerufen. Bereits in der kommenden Woche werden sich an zahlreichen Orten in NRW Polizistinnen und Polizisten sowie Tarifbeschäftigte der Polizei zu einer Aktiven Mittagspause vor den Polizeibehörden versammeln. Mit der symbolischen Arbeitsniederlegung wollen sie ihrer Forderung nach einer deutlichen Einkommenssteigerung Nachdruck verleihen.

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 alt=Foto: Jürgen Seidel/GdP

Strukturreform durch die Hintertür? Politik muss Farbe bekennen!

Mit einem Antrag haben die regierungstragenden Fraktionen eine Debatte um die Zukunftsfähigkeit der Kripo neu entfacht. Dabei waren die Probleme der Kolleg:innen schon lange bekannt und wurden von der GdP immer wieder benannt. Unter dem Deckmantel eine Qualitätssteigerung der Direktion K wird nun eine weitreichende Reform der Gesamtstruktur angestoßen, die in weiten Teilen mit der Direktion K nichts mehr zu tun hat. Stattdessen führt sie zu einer Schwächung der gesamten Polizei. Das zeigt ein Blick in den Wortlaut des Antrages.

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 alt=Foto: Stephan Hegger/GdP

Mehrarbeitsstunden vor Verjährung gerettet!

Seit Sommer diesen Jahres hat die GdP gemeinsam mit dem PHPR in vielen Gesprächen die Problematik der drohenden Verjährung der Mehr arbeitsstunden nach § 61 LBG platziert. Ziel war dabei eine möglichst frühzeitige Klärung der Frage, um die jährliche Unsicherheit unserer Kolleg:innen mit Blick auf den möglichen Verfall zum Jahresende gar nicht erst aufkommen zu lassen. Mit aktuellem Erlass hat das Innenministerium nun den Verzicht auf die Einrede der Verjährung bezüglich der Mehrarbeitsstunden erklärt. Im Einzelnen wurden dabei folgende Regelungen getroffen:

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Pressemitteilung

 alt=Michael Grigat/GdP

GdP sieht Landesregierung bei den Tarifverhandlungen in der Pflicht

Düsseldorf.

Bei den morgen in Potsdam beginnenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die schwarz-gelbe Landesregierung in der Pflicht. „Auch wenn Armin Laschet Ende des Monats sein Amt als Ministerpräsident niederlegen wird, um in den Bundestag zu wechseln, kann sich NRW als größtes Bundesland nicht aus den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder raushalten“, erklärt die stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Jutta Jakobs.

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 alt=Foto: Lukas Maaßen/GdP

Langzeitarbeitskonten: Gut gemeint, mäßig umgesetzt

Knapp zwei Jahre nach der Ankündigung liegt der GdP nun der Verordnungsentwurf zur Einführung von Langzeitarbeitszeitkonten in der Landesverwaltung vor. Die Kritik, die die GdP gemeinsam mit dem DGB im Verlauf des gesamten Prozesses eingebracht hat, findet allerdings in dem vorgelegten Papier so gut wie keine Berücksichtigung. Im Rahmen der laufenden Verbändeanhörung hat die GdP daher nochmals die strukturellen Schwachstellen benannt, die das vorgesehene Konzept aufweist.

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 alt=Foto: Holger Dumke/GdP

Landeshaushalt 2022: NRW braucht mehr!

Düsseldorf

Im Rahmen einer Plakataktion haben heute Vertreter der acht Mitgliedsgewerkschaften des DGB vor dem Düsseldorfer Landtag den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses ihre Forderungen zum Landeshaushalt 2022 überreicht. Mit dabei war auch der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz, der noch einmal eindringlich das Scheitern der Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst kritisiert hat. „Weg mit der 41-Stunde-Woche!“ lautet die zentrale Forderung der GdP. Denn ohne eine deutliche Reduzierung der überlangen Arbeitszeit hat der öffentliche Dienst keine Zukunft

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 alt=Foto: GdP

Erhöhung des Familienzuschlags beschlossen!

Mit Flugblatt vom 27.04.2021 hatte die GdP über die geplante Anpassung der Familienzuschläge für kinderreiche Beamt:innen berichtet. Nach zwischenzeitlichen Verzögerungen wurde das Gesetz gestern verabschiedet. Damit setzt das Land die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahre um, welches die Höhe der bisherigen Zuschläge als verfassungswidrig zu niedrig kritisiert hatte.

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 alt=Foto: Sven Vüllers/GdP

Neue Beihilfeverordnung: GdP-Forderung umgesetzt!

Mit dem aktuell vorliegenden Entwurf für die Neufassung der Beihilfeverordnung NRW, wird eine maßgebliche Forderung der GdP umgesetzt: Die Grenze, anhand derer die „wirtschaftliche (Un-) Abhängigkeit“ von Ehegatt:innen von Beihilfeberechtigten beurteilt wird, soll auf 20.000 Euro angepasst und dynamisiert werden. Bisher lag dieser Wert seit den 1980er Jahren im Wesentlichen unverändert bei 18.000 Euro. Die GdP begrüßt diese Anpassung ausdrücklich, da sie der allgemeinen Einkommensentwicklung Rechnung trägt. Hierbei darf allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass in den kommenden Jahren ein immer höherer Teil der Rente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt wird. Die Anpassung der Höchstgrenzen wird damit dauerhaft ein Thema bleiben, an dem die GdP arbeiten wird. Als weitere Anpassung wird künftig auch die Unterbringung einer Begleitperson beihilfefähig sein, soweit eine Unterbringung im Krankenhaus aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist. Neben weiteren Verbesserungen einzelner Leistungsposten, werden Entscheidungsvorbehalte des Finanzministeriums abgeschafft. Damit wird die Grundlage dafür gelegt, dass Verfahren künftig unbürokratisch und effektiv abgewickelt werden können.

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 alt=Foto: Uschi Barrenberg/GdP

Sonderurlaub für vom Unwetter Betroffene neu geregelt

Unmittelbar nach der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen hat die GdP gemeinsam mit dem PHPR auf eine rasche Regelung zur Gewährung von bezahltem Sonderurlaub für betroffene Kolleg:innen gedrängt. In einer ersten Einschätzung hatte das Ministerium noch auf die allgemeinen Regelungen verwiesen, nach denen „aus besonderen Anlässen“ eine Freistellung für drei Arbeitstage möglich gewesen wäre. Unter Verweis auf die Regelungen des Bundes hat insbesondere der PHPR dargelegt, dass dies nicht annähernd ausreicht, um die Folgen der Flutkatastrophe aufzuarbeiten. Mit Erfolg: Nach dem nun vorgelegten Rundschreiben ist grundsätzlich eine Freistellung für fünf Arbeitstage möglich. In besonderen Härtefällen, nämlich bei unmittelbarer und schwerer Betroffenheit, kann darüber hinausgehend eine Freistellung für bis zu 20 Arbeitstage erfolgen. Die Regelungen gelten dabei gleichermaßen für verbeamtete wie auch tarifbeschäftigte Kolleg:innen.

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