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Anhörung zur FIU im Deutschen Bundestag

Foto: GdP
Berlin.

Frank Buckenhofer erläutert als geladener Sachverständiger Kritik am Gesetzentwurf zur risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

"Während die Verpflichteten und ggf. die Aufsichtsbehörden noch einem risikobasierten Ansatz folgen können, der auch zuvor bereits zulässig war, ist es bedenklich, ob diese Praxis auch für die Zentralstelle gelten kann. Entweder es liegen Hinweise auf Straftaten vor oder es liegen keine Hinweise vor. Das gilt es in erster Linie – neben anderen Analysen – bei der Zentralstelle zu prüfen. Wie eine solche Prüfung im Ergebnis Sicherheit darüber erlangen kann, ob eine der beiden Aussagen (Erkenntnisse liegen vor/Erkenntnisse liegen nicht vor) zutrifft, ohne nicht jede Meldung zu prüfen erschließt sich schon denklogisch nicht. Insofern muss jede Verdachtsmeldung auch tatsächlich und nicht risikoorientiert geprüft werden." Bereits in ihrer schriftlichen Stellungnahme bringt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihre Kritik am Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen" auf den Punkt. Als geladener Sachverständiger erläuterte Frank Buckenhofer am 25.09.2023 im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses den auch von anderen Expertinnen und Experten geteilten Standpunkt. „Risikobasierter Ansatz ist die Befugnis, Schwerpunkte zu setzen“, verdeutlichte Buckenhofer die Gefahr, dass der risikobasierte Ansatz dazu führen könne, dass bestimmte Delikte nicht mehr verfolgt würden.

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