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Sanktionsdurchsetzungsgesetz II

BM Christian Lindner (FDP) verlässt sich auf die falschen Konzepte

Berlin/Hilden.

Das Gesetz zur zukünftigen Sanktionsdurchsetzung wird am 01.12.2022 vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen. Es ist unausgegoren, untauglich, halbherzig und behäbig und steht unter einem schlechten Stern, weil die Politik sich auf die falschen Konzepte stützt. Wichtig ist dennoch, dass trotz des unsinnigen geplanten neuen Behördenaufbaus die zukünftigen Kolleginnen und Kollegen des Zolls dieser neuen Direktion XI nicht im Stich gelassen werden.

Wie schon bei der Errichtung der FIU starten Verwaltung und Politik die neue Sanktionsdurchsetzungsbehörde überstürzt und mit unprofessionellen Konzepten. Die Anhörung dazu im Parlament war sehr eindeutig und mahnte dringend strukturelle Änderungen an. Nun aber kneift die FDP, weil sich ihr Parteivorsitzender und zuständiger Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, bereits im August ohne Not mit einem unsinnigen und wenig durchdachten Organigramm aus der Feder seiner Ministerialbürokratie an die Öffentlichkeit gewandt hat, während ihm in der nachfolgenden Zeit nahezu alle Experten von dieser neuen Behörde abgeraten haben. Sie forderten Bestehendes zu stärken, statt Neues zu schaffen. Lindner brüskiert damit weite Teile der deutschen Sicherheitsarchitektur, um sich nicht mit seinem eigenen Haus anzulegen. Diese Mutlosigkeit schadet der Republik, dem Haushalt, der Sache und freut Oligarchen und Kriminelle zugleich.

Die zukünftigen Beschäftigten in der jetzt neu einzurichtenden Direktion XI der Generalzolldirektion werden ins kalte Wasser geworfen. Zuweilen hat die Politik große Pläne, verkünden Minister „große Würfe“ und verlassen sich anschließend auf die hauseigene Bürokratie. Das Ergebnis sind provisorische Lösungen, die nicht selten über viele Jahre Bestand haben und auch noch ausgebaut werden. Leidtragende sind die Menschen, die in diesem Umfeld von Beginn an unter großem Druck Leistungen erbringen sollen, die mit den gegebenen Mitteln und Strukturen kaum oder gar nicht erreichbar sind.

Für die hehren Ziele bei der Durchsetzung von Sanktionen – wie aktuell gegen das Vermögen russischer Oligarchen – werden nun Fachleute aus dem Bereich der Geldwäscheermittlungen im Zollfahndungsdienst oder der Kriminalpolizei gesucht. Diese sollen unter Hinnahme einer Gehaltskürzung in Form des Verzichtes auf die Polizeizulage und soweit es um Polizistinnen und Polizisten geht, bei Verlängerung der Lebensarbeitszeit um fünf Jahre, die „Kohlen aus dem Feuer holen, während sich Lindner nicht die Finger verbrennen möchte“, erklärt GdP-Zoll-Chef Frank Buckenhofer.

„Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich unter diesen Rahmenbedingungen in den Dienst der Sache stellen, verdienen großen Respekt und vor allem Unterstützung“, erklärt Buckenhofer weiter. „Als Gewerkschaft stärken wir ihnen den Rücken und setzen uns für deutliche dienst- und besoldungsrechtliche Nachbesserungen ein.“

In einem ersten Schritt fordert die GdP die Aufnahme der Angehörigen der Direktion XI in den Kreis der Zulagenberechtigten der Polizeizulage. „Wer Fachleute will, muss sie auch unter „marktüblichen“ Bedingungen beschäftigen“, richtet sich Buckenhofer an Bundesfinanzminister Lindner, der sich zuletzt bei der Frage der Anrechnung der Polizeizulage auf das Ruhegehalt gegen die Bestrebungen seiner Koalitionspartner als deutlicher Bremser und Verhinderer zeigte.

Wenn das Ziel war, den wirklich wenig erfreulichen Bericht der Financial Action Task Force (FATF) aus diesem Jahr zukünftig für Deutschland besser ausfallen zu lassen, ist das vorgelegt Konzept ein gewaltiger Rohrkrepierer und Deutschland bleibt weiter ein Paradies für Geldwäscher und Oligarchen.

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