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Evaluierung der WaffDV

BMF lehnt weiterhin Ausstattung mit Maschinenpistolen ab

Foto: GdP
Hilden.

Die in jüngster Vergangenheit gemachten Erfahrungen in den Seehäfen zeigt die Fahrlässigkeit der aktuell im BMF herrschenden unterschiedlichen Gefährdungsbeurteilungen zwischen den Kontrolleinheiten KEV, der KEG sowie dem Zollfahndungsdienst.

Während zumindest innerhalb der Generalzolldirektion ein Umdenken in der Frage der Eigensicherung zu erkennen ist, verhallen entsprechende Forderungen im Bundesministerium der Finanzen.

Damit bestätigt das Ministerium erneut seine Haltung, welches es seit 2016 auch gegenüber der Gewerkschaft der Polizei vertritt. Schon damals wurde der entsprechende Vorstoß der GdP mit dem Verweis auf die, in den Augen des BMF vorherrschende, geringe Gefährdung der KEV und der Zollfahndungsbeamten abgelehnt.

Während man in anderen Behörden die Maschinenpistole MP5 ausmustert, um sie gegen eine leistungsfähigere Mitteldistanzwaffe zu ersetzen, verschließt man somit weiter die Augen vor der gestiegenen Bedrohungslage.

In seiner Augustsitzung stellte sich der Bezirkspersonalrat in der Frage der Eigensicherung auf die Seite der Kolleginnen und Kollegen und sprach sich für die Einführung einer Maschinenpistole für den Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter aus. Damit wird dem Bedarf und der Forderung der Kolleginnen und Kollegen Rechnung getragen, welche für bestimmte Lagen eine verbesserte Bewaffnung und Schutzausstattung benötigen.

Die Behäbigkeit der Verwaltung zeit sich neben der Einführung der Maschinenpistole auch in der seit Monaten verschleppten Einführung eines Einsatzstocks. Mit dem nun erhofften zügigen Beginn der Pilotierung geht die Hoffnung einher, dass eine Entscheidung zur flächendeckenden Einführung zeitnah erfolgen wird.

„In Fragen der Eigensicherung stellt das Bundesministerium erneut unter Beweis, dass auch die neuste Kampagne der „Nulltoleranz-Haltung“ gegenüber Gewalt gegen seine Beschäftigten sowie die angekündigte Verbesserung der Schutzausrüstung und Einsatzmittel der Kolleginnen und Kollegen der Vollzugsdienste nicht mehr als leere Worthülsen waren.“ so Michael Floeth, stellv. Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirksgruppe Zoll. „Wir können zu recht erwarten, dass uns alles zur Verfügung gestellt wird, um unseren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, und wir hierzu bestmöglich geschützt und ausgestattet sind.“

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