Zum Inhalt wechseln

Verwaltungsvorschrift über die neue Dienstkleidung:

BMF räumt Versäumnis bei der Beteiligung der DGB-Gewerkschaften ein und distanziert sich von unzutreffender BDZ-Äußerung

Berlin.

Am 17. Juni 2019 diskutierte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der Finanzgewerkschaft BDZ über den Entwurf einer Verwaltungsvorschrift über die neue Dienstkleidung der Beschäftigten der Zollverwaltung (VwV – DKL Zoll zu § 70a Bundesbesoldungsgesetz - BBesG). Im Anschluss berichtete diese: „Die Möglichkeit der Teilnahme hätte auch für andere Gewerkschaften bestanden. Diese scheinen jedoch dem Dienstkleidungswesen des Zolls keine besondere Aufmerksamkeit zu schenken und glänzten mit Abwesenheit.“ Auf Nachfrage des DGB räumte das BMF Versäumnisse ein und bedauerte die unterbliebene Einladung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit seinen Mitgliedsgewerkschaften ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Gleichzeitig distanzierte sich das BMF von den unzutreffenden Behauptungen des BDZ über angebliches Desinteresse anderer Gewerkschaften.

Die Beteiligung der Gewerkschaften richtet sich nach § 118 Bundesbeamtengesetz (BBG). Dort heißt es: „Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen.“ Demnach hat das BMF den DGB und den DBB Beamtenbund und Tarifunion einzuladen, die ihrerseits ihre zuständigen Mitgliedsgewerkschaften beteiligen. Die GdP hat sich mit ihrer fachlich zuständigen Untergliederung, fortlaufend in die Entwicklung der Dienstkleidung eingebracht und steht dazu mit dem BMF im Dialog.

This link is for the Robots and should not be seen.