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BMF versucht Sicherheitszulage im Zoll ins Leere laufen zu lassen

Berlin / Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz - BesStMG) mit Schreiben vom 02.05.2019 beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) dafür eingesetzt, dass die sogenannte Sicherheitszulage für die nicht-polizeizulageberechtigten Beamten auch im Geschäftsbereich des Zolls zu zahlen ist. Wenn nach diesem Gesetz die Verwaltungsbeamten der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes (BKA), die im Verwaltungsbereich dieser Behörden administrative Stützleistungen für die Eingriffsbereiche erbringen, unterschiedslos diese Stellenzulage nach Ziffer 15 BBesO erhalten, ist es mehr als gerechtfertigt, dass diese Zulage auch die Verwaltungsbeamten im Zoll, die ebenso administrative Stützleistungen im Verwaltungsbereich erbringen, auch erhalten, denn der Zoll nimmt in erheblichem Maße bei der Bekämpfung von Schmuggel, Geldwäsche, Steuer-, Finanz-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktkriminalität Polizeiaufgaben durch vollzugspolizeiliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung wahr. Im neuen Entwurf des BesStMG wurde dann auch – aufgrund der oben genannten GdP-Initiative – der Zoll genannt.

In der Begründung zum Gesetz heißt es: "…Die hiermit verbundene besondere Exposition der Verwaltungsbeamten (Anmerkung: Hier sind denklogisch diejenigen gemeint, die tatsächlich im Verwaltungsdienst und nicht als Verwaltungsbeamte im Vollzugsdienst des Zolls eingesetzt sind.) in sich potentiell unvorhersehbar entwickelnden Situationen soll – ebenso wie die unmittelbare Unterstützung der Eingriffsbereiche der Zollverwaltung – mit dieser Zulage abgegolten werden. Auf das Zeitmaß der Verwendung kommt es dabei nicht an, da dies entsprechende Aufzeichnungspflichten für die Beamten und damit zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Soweit die Verwaltungsbeamten in den genannten Bereichen der Zollverwaltung nicht polizeizulageberechtigt sind, dient die Zulage auch der Gleichstellung….“

Nun sind die örtlichen Behörden aktuell aufgefordert, zur Vorbereitung einer notwendigen Verwaltungsvorschrift zur Zahlung dieser Zulage, konkrete Dienstposten zu benennen, die für diese neue Zulage zukünftig zulagenberechtigt werden sollen. Schon jetzt ist deutlich erkennbar, dass man diese Verwaltungsvorschrift mit den gleichen kleingeistigen und engmaschigen Einschränkungen versehen will, wie die Kolleginnen und Kollegen sie bereits aus der Verwaltungsvorschrift zur Zahlung der Polizeizulage seit Jahrzehnten kennen. Vorschriften zur Zahlung von Zulagen im Zoll dienen scheinbar eher der Verhinderung als der Gewährung dieser Zulagen. Während bei der Bundespolizei zukünftig unterschiedslos Verwaltungsbeamte die Zulage erhalten sollen, sollen beim Zoll Verwaltungsbeamte weitgehend ausgeschlossen werden. So sollen z.B. die Angehörigen der Sachgebiete Verwaltung (100) bei den Zollfahndungsämtern gar nicht erst als Berechtigte gemeldet werden. Damit würde die neue Zulage, die beim BKA schon ewig gezahlt und jetzt auch bei der Bundespolizei umfänglich eingeführt wird, beim Zoll vollkommen ins Leere laufen. Es zeichnet sich schon jetzt eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ab, die im Ergebnis auf eine schwere Ungleichbehandlung von Verwaltungsbeamten beim Zoll im Gegensatz zu den Verwaltungsbeamten bei Bundespolizei und BKA hinausläuft.

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