Zum Inhalt wechseln

Besoldungsanpassung wird zum 01. März 2024 wirksam

Die Übertragung der Ergebnisse der Tarifrunde Bund 2023 geht in die nächste Runde

Hilden.

Das am 22. April 2023 erzielte und anschließend auch auf die Beamtenbesoldung übertragene Verhandlungsergebnis mit dem Bund und den Kommunen geht zum 01. März 2024 in die nächste Etappe.

Anstelle der bisher gezahlten steuerfreien Inflationsausgleichsprämie wird erstmalig mit den März-Bezügen ein Sockelbetrag in Höhe von 200,00 EUR, zuzüglich einer Erhöhung der Gesamtbezüge in Höhe von 5,3 Prozent treten.

Die Übertragung des Tarifergebnisses bedeutet, dass alle Besoldungsgruppen monatlich mindestens 340 Euro mehr erhalten werden. 

Hinzu kommt eine Erhöhung des Familienzuschlages und der dynamischen Zulagen von 11,3 Prozent.

Darüber hinaus werden auch die Anwärterbezüge neu festgesetzt:

Nachwuchskräfte im mittleren Dienst erhalten ab März 1.473,37 EUR (+ 12,7 Prozent), des gehobenen Dienstes 1.744,22 EUR (+11,99 Prozent) monatlich.

Am 31. Dezember 2024 endet die Laufzeit des Tarifabschlusses und bereits im Vorfeld beginnt die Forderungsdiskussion und -aufstellung der öD-Gewerkschaften.

Auch die kommende Tarifrunde wird unter den gegebenen Umständen keine einfache werden. Jedoch haben wir schon in den letzten Tarifrunden bewiesen, dass wir mit unseren Aktionen viel erreichen können.

Noch kein Mitglied in der weltweit stärksten Vollzugsgewerkschaft? Hier gibts weitere Infos. 

Gemeinsam für die Zukunft, denn zusammen erreichen wir mehr!

This link is for the Robots and should not be seen.