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Kritik der GdP am neuen Cannabis-Gesetz

Bundesrat muss die gröbsten Fehler korrigieren

Foto: Big Blink Creative/stock.adobe.com
Hilden.

Trotz massiver Kritik von Medizinern, Juristen und der Polizei hat der Bundestag heute das umstrittene Cannabis-Gesetz beschlossen. Durch das neue Gesetz sind der Besitz und Konsum der berauschenden Droge in Zukunft weitgehend straffrei. Woher das Cannabis kommen soll, hat der Gesetzgeber allerdings nur unzureichend geregelt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet deshalb, dass sich der zu erwartende Cannabis-Boom zu einem wahren Konjunkturprogramm zur Förderung der Organisierten Kriminalität entwickeln wird. Die GdP fordert, dass das umstrittene Gesetz im Bundesrat korrigiert wird, bevor es in Kraft tritt.

„Das Gesetz sendet Konsumanreize mit erheblichen Auswirkungen. Die Idee des Gesetzgebers, Cannabis in Zukunft selbst anzubauen oder sich über Anbauvereine damit zu versorgen, ist reines Wunschdenken“, kritisiert der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz. „Wenn der Staat den Cannabis-Konsum schon freigeben will, hätte er auch klären müssen, woher das Cannabis kommt. Genau das hat der Gesetzgeber aber versäumt. Der Preis und die Nachfrage werden das Angebot bestimmen. Genau darauf wird sich die Organisierte Kriminalität einstellen“, fürchtet Poitz.

Massiven Handlungsbedarf sieht die GdP auch bei der Durchsetzung und Kontrolle der neuen Regeln. „Nicht einmal bei der Frage, ab welchem Abstand zu Schulen und Kindergärten Cannabis in Zukunft konsumiert werden darf, haben sich die Regierungsparteien auf eine praktikable Regelung einigen können“, kritisiert der stellvertretende GdP-Vorsitzende. „Eindeutige Regeln schaffen Sicherheit für die Bevölkerung und die Sicherheitsbehörden. Die jetzt getroffene Formulierung ‚in Sichtweite‘ lässt dagegen alles offen. Wann und wie die Polizei einschreiten sollen, ist völlig unklar.“ Auch bei der Frage, wie ein Anstieg der unter Einfluss berauschender Mittel wie Cannabis verursachten Verkehrsunfälle verhindert werden kann, bleibt das vom Bundestag beschlossene Gesetz eine Antwort schuldig. „Es gibt noch nicht einmal ein Präventionskonzept dafür. Dabei gehören der Konsum berauschender Mittel und Autofahren einfach nicht zusammen!“, sagt Poitz.

Aus Sicht der GdP darf das neue Gesetz deshalb zum 1. April so nicht in Kraft treten. „Vor der Legalisierung des privaten Cannabis-Konsums müssen erst alle damit zusammenhängenden Fragen geklärt sein, sonst schaffen wir neue Probleme, die wir später nicht mehr lösen können“, warnt die GdP. Zudem sind Übergangsfristen erforderlich, damit sich Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter auf die neue Gesetzeslage vorbereiten können. Sonst laufen selbst die wenigen im Cannabis-Gesetz enthaltenen Schutzmaßnahmen ins Leere.

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