Zum Inhalt wechseln

Bundestag eröffnet Debatte zur Finanzkriminalitätsbekämpfung

Regierung beweist ihre Unkenntnis und die Union fordert eine Zollpolizei

Hilden.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) offenbart in seiner Begründung für den vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FKBG), dass er selbst wenig bis keine Ahnung hat und zudem schlecht von seinem Haus beraten wird. Es droht eine weitere verschenkte Legislatur.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) offenbart bereits in seiner Begründung für den vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FKBG), dass er selbst wenig bis keine Ahnung hat und zudem schlecht von seinem Haus beraten wird.

Von „grundlegender Neuordnung“ ist die Rede und auch von Bündelung und von der Änderung der Organisationsstruktur der Geldwäschebekämpfung. Wer sich mit der polizeilichen Realität nur etwas auskennt, weiß, dass diese gebündelte Neuordnung lediglich in (s)einem Mikrokosmos der neuen Behörde stattfindet, die die polizeiliche Sicherheitsarchitektur von Polizei/BKA und Zoll sicher nicht braucht und berührt.

Diese Behörde ist in der Zielsetzung nur teuer und unnütz.

Als neu will Lindner der Fachwelt auch erklären, dass zukünftig bei den illegalen Finanzströmen selbst angesetzt wird und nicht bei den Vortaten. Experten in den Ermittlungsdienststellen machen das bereits seitdem es den § 261 StGB (Geldwäsche) gibt und sie nennen es „verfahrensunabhängige Geldwäscheermittlungen“.

Neu ist das jedenfalls nicht, auch wenn Lindner es im Bundestag als neuen Ermittlungsansatz anpreist. Und das, was sich von der Idee präventiver Finanzermittlungen in der Debatte wiederfindet, ist bestenfalls großes finanzpolitisches Blendwerk, nicht aber das taugliche Instrument, das die GdP seit Jahrzehnten fordert. Nämlich konsequente Finanzpolizeiarbeit in der Fläche.

Auch MdB Jens Zimmermann (SPD), der auf das jüngste Urteil des LG Berlin verweist, erkennt nicht, dass auch diese neue Behörde an diesen Problemen nichts ändern wird. Die hierfür nötigen Instrumente einer Finanzpolizei, wie sie die GdP fordert, bleiben im Entwurf unberücksichtigt. Und so bemühen sich die Koalitionäre der Ampel ein Gesetz zu verteidigen, das den Namen nicht verdient, den es trägt.

„Es droht eine weitere verschenkte Legislatur. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der FATF-Bericht wären Anlass genug gewesen, Deutschland in der Geldwäschebekämpfung und bei der Sanktionsdurchsetzung mit einer Finanzpolizei ganz weit nach vorn zu bringen. Aber man verstrickt sich zwischen dem Unwillen der Bürokratie und der Mutlosigkeit der Politik“, kritisiert Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Zoll.

Erfreulich bei der Debatte ist, dass die Unionsfraktion mit Bundestagsdrucksache 20/9730 eine Zollpolizei fordert. Im dortigen Antrag wird ausgeführt: „Dabei ist es entscheidend, dass anstatt der Schaffung von Parallelstrukturen die polizeiliche Bekämpfung von Finanzkriminalität und des Schmuggels sowie auch die Sanktionsdurchsetzung bei einer Zollpolizei in eine Hand gelegt wird, die mit den notwendigen Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet wird, damit auf diese Weise eine neue Schlagkraft nach bestehenden internationalen Vorbildern erreicht werden kann.

Genau diesen Weg fordert die GdP seit Jahren. Fachwelt meets Politik. Wir dürfen alle gespannt sein, ob nach der nächsten Wahl eine Kurskorrektur kommt. Das dürfte möglich sein, weil die bestehende Regierung in ihrer noch verbleibenden Amtszeit das Projekt sicher kaum umgesetzt bekommt. 

Das Protokoll zur Debatte in der Plenarssitzung vom 14.12.2023 finden Sie hier.

 Der Antrag der Unionsfraktion zur Einführung einer Zollpolizei ist in der Drucksacke 20/9730 finden Sie hier.

This link is for the Robots and should not be seen.