Neues aus dem HPR
Einsicht im BMF: Einsatzstock und Maschinenpistole kommt!
Diesen Worten folgten nun entsprechende Taten.
Mit der Überarbeitung der waffenrechtlichen Vorschriften ist der Weg nunmehr frei, die Maschinenpistole auch über die bisher damit ausgestatteten Einheiten einzuführen. Dies ist insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen der Sachgebiete C und E sowie des Zollfahndungsdienstes ein großer Erfolg. Gerade in den Sachgebieten C und dem Zollfahndungsdienst wurde der Bedarf an eine robustere Ausstattung, insbesondere bei Wahrnehmung von Sicherungs-, Schutz- und Begleitaufgaben immer deutlicher.
Michael Floeth, stellvertretender Vorsitzender der GdP-Zoll freut sich, dass mit dieser Entscheidung das BMF endlich auch der gestiegenen Gefährdung der Kolleginnen und Kollegen in den Vollzugsbereichen Rechnung trägt. „Alles andere wäre auch verantwortungslos gewesen“, ergänzt Floeth hierzu.
Die Einführung des Einsatzstocks (EKA) wird zunächst bis Ende 2027 pilotiert und dann neu bewertet. Da bereits in anderen Bundesbehörden ein entsprechender EKA eingeführt wurde, rechnen wir nun mit einer zügigen Einführung.