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Nach den Beschlüssen der IMK und des LG Berlin

GdP: Zeit ist reif für eine Bundesfinanzpolizei

IMK fordert eine echte Beweislastumkehr
Berliner Landgericht urteilt zu Gunsten der Clans

Hilden.

Dass das Landgericht Berlin Zweifel daran festgestellt hat, dass die bei den arabischen Clans sichergestellten Vermögen nachweislich aus Straftaten stammen, ist ein herber Schlag für alle engagierten Fahnderinnen und Fahnder.

Dass das Landgericht Berlin Zweifel daran festgestellt hat, dass die bei den arabischen Clans sichergestellten Vermögen nachweislich aus Straftaten stammen, ist ein herber Schlag für alle engagierten Fahnderinnen und Fahnder. Es ist zudem ein Dämpfer in der Euphorie um die 2017 gefeierte Rechtsänderung bei der Einziehung. Und nun kommt die Innenministerkonferenz (IMK) wieder mal mit der Forderung nach einer echten Beweislastumkehr. Die ist aber bereits ziemlich alt und oft diskutiert. Generationen von Menschen aus der Jurisprudenz haben sich in Seminaren, Hörsälen und Podiumsdiskussionen damit herumgeschlagen. Dem deutschen Strafrecht ist die Beweislastumkehr grundsätzlich fremd. Im Ergebnis kam folglich erwartungsgemäß immer wieder heraus, dass dieser geltende Strafrechtsgrundsatz auch aus prinzipiellen Überlegungen nicht aufgegeben werden darf. Umso mehr wundert es, dass nun die IMK an die Bundesregierung herantreten will und eine Anpassung im Strafgesetzbuch (StGB) fordert, die allen juristischen Prinzipien zuwiderläuft.

„Diese jüngste Forderung der IMK ist im Prinzip ein Ausdruck von politischer Hilflosigkeit im Kampf gegen Organisierte Kriminalität“, erklärt Frank Buckenhofer, stellvertretender Vorsitzender im GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll. „Statt juristische Prinzipien aufzugeben, ist die Zeit endlich reif für eine Finanzpolizei, die die Gewerkschaft der Polizei bereits seit einem Vierteljahrhundert fordert.“

Eine solche Finanzpolizei würde aus den Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdiensten des Zolls hervorgehen, wäre Hybrid als Polizei- und Finanzbehörde in der Fläche mit Wachen aufgestellt und könnte sich bereits in einem Verwaltungsverfahren (Verwaltungsrecht) und nicht erst im Strafrecht auf die Suche nach verdächtigem, inkriminiertem, sanktioniertem und hinterzogenem Vermögen machen und dieses dann auch sichern, um es der verwaltungsrechtlichen Einziehung durch ein Gericht zuführen, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gewahrsamsinhabers an diesem Vermögen bestehen. Dieses Instrument entspräche in etwa einer Guardia di Finanza in Italien, die dort vergleichbare finanzpolizeiliche Aufgaben (Schmuggelbekämpfung, Geldwäschebekämpfung, Bekämpfung von Steuer-, Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktkriminalität) hat.

„Generationen von Bundesregierungen – auch die jetzige – waren und sind tatenlos und haben sich nie ernsthaft dem wirksamsten Instrument gegen die Organisierte Kriminalität >>FOLLOW THE MONEY<< zugewandt“, bemängelt Buckenhofer weiter. „Geschehen und geplant ist bis heute nichts. Auch die neue Behörde BBF aus dem Hause Christian Lindner (BMF) schafft hier keinen Fortschritt.“

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