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GdP fordert: FIU strategisch neu ausrichten

Die Zentralstelle muss echte selbstständige Behörde werden

Foto: GdP
Hilden.

Im Rahmen der Verbändeanhörung zum „Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ fordert die GdP umfassenden Datenzugriff für die FIU und organisatorische Selbstständigkeit

Statt bloß über andere Arbeitsweisen in der FIU nachzudenken, muss die FIU zunächst zu dem ausgebaut werden, was ihr Name im Englischen (Financial Intelligence Unit – FIU) we- sentlich präziser beschreibt. Die FIU muss endlich ein richtiger Intelligence-Dienst werden.

Ein solcher Intelligence-Dienst sollte aber tunlichst nicht Teil einer anderen Behörde sein – auch nicht unter der Maßgabe, dass dieser Behördenteil juristisch selbstständig ist. So war die Entscheidung schon falsch, die FIU zunächst als eine Abteilung des Zollkriminalamtes (ZKA) einzurichten. Falsch war es auch, sie in der Folge als eigene Direktion bei der Generalzolldirektion (GZD) zu führen. Und der Plan des BMF, sie nun in die vom BMF geplante neue Behörde (BBF) zu integrieren, ist genauso falsch – wie im Übrigen die ganze Idee dieser neuen Behörde.

Eine Behörde – wie die FIU – benötigt für ihre Aufgabenerfüllung unseres Erachtens zwingend das Recht und die dazu erforderlichen technischen Möglichkeiten, im Zweifel auch auf äußerst sensible polizeiliche und ggf. auch nachrichtendienstliche Daten bestenfalls online zugreifen zu dürfen. Genau aus dem Grund der notwendigen Datenzugangs-konzentration ist es erforderlich, dass diese Behörde vollkommen selbstständig operiert und aus diesem Grund muss absolut und zweifelsfrei sichergestellt sein, dass diese Behörde nicht Teil (Direktion/Abteilung etc.) einer anderen Behörde ist. Schon gar nicht sollte eine organisatorische Verbindung zu einer solchen Behörde bestehen, die im Weiteren auch noch polizeiliche, ordnungsrechtliche oder strafverfolgungsrechtliche Aufgaben als Ermittlungs- und Eingriffsverwaltung hat.

Die Entgegennahme und Verwendung von solchen sensiblen Daten müssen in jeder Hinsicht frei von dem Verdacht sein, dass sie in andere behördliche Kanäle als die zulässigen fließen. Dazu gehört, dass die FIU umfänglich abgeschottet ist und baulich, technisch, personell, haushaltsrechtlich und auch in der Behördenhierarchie keine andere Zuordnung zu anderen Behörden hat – außer zu der für sie zuständigen obersten Bundesbehörde (hier: BMF).

Die GdP hatte bereits vor Einrichtung der FIU im Jahr 2016 darauf hingewiesen, dass durch die Neukonzeption der Zentralstelle im Geschäftsbereich des BMF sichergestellt werden muss, dass die FIU auch onlinegestützten Einblick in sämtliche polizeiliche Datenbanken haben muss. Ansonsten bewertet die FIU mangels ausreichender Daten nur im „Blindflug“.

Im Grundsatz gilt:
Wer aus bestimmten Informationen (hier: Verdachtsmeldungen) möglichst sicher und schnell erkennen soll, ob es Hinweise auf Geldwäsche, Organisierte Kriminalität und Terrorismus gibt, muss auch die behördlichen Daten einsehen können, die solche Hinweise beinhalten.

Dann – aber auch wirklich erst dann – kann ernsthaft über andere Arbeitsweisen gesprochen werden. Dazu gehört dann auch die Möglichkeit eines risikobasierten Ansatzes (RBA).

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