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Geldwäschebekämpfung soll verbessert werden

Referentenentwurf zur Neufassung des § 261 StGB liegt vor

Hilden.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) legte einen Referentenentwurf zur verbesserten Geldwäschebekämpfung vor. Der Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) soll neu gefasst und ausgeweitet werden.

Die Änderung soll zu einer deutlichen Absenkung der Anforderungen an den Nachweis einer Geldwäschestraftat führen, da die Feststellung, dass der maßgebliche Vermögensgegenstand aus einer Katalogtat stammt, aufgrund der Ausweitung der tauglichen Vortaten vereinfacht wird. Im Ergebnis könnte das in der Tat zu einer stärkeren Verfolgung von Geldwäsche bei den Ermittlungsbehörden führen. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

 

Zoll kommt noch stärker in die Verantwortung bei der Geldwäschebekämpfung

Gerade vor dem Hintergrund der Tatsache, dass neben beachtenswerten Finanztransaktionen über Banken oder auffälligen Zahlungen im Gütermarkt, die allesamt als Verdachtsmeldungen der FIU zu melden sind, auch in Zukunft eine erhebliche Zahl an Barmittelfeststellungen im grenzüberschreitenden Verkehr durch den Zoll festgestellt und ermittelt werden, die oftmals nur alternative Ausweichhandlungen zu den Finanztransaktionen bei Banken oder im Gütermarktgeschäften darstellen, ergeben sich hier weitere Möglichkeiten zur Ermittlung und Bekämpfung von Geldwäschehandlungen durch den Zoll und seine Kontroll- und Fahndungseinheiten.

Neben den Kontrollaufgaben des Zolls an den Grenzen sichern die Behörden des Zollfahndungsdienstes die Erforschung und Verfolgung der Geldwäsche, sofern diese im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Verkehr von Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln oder Straftaten steht, die in die Ermittlungszuständigkeit der Zollbehörden fallen. Damit wird der Zoll noch stärker integraler Bestandteil der polizeilichen Sicherheitsarchitektur bei der Bekämpfung der Geldwäsche.

 

Zoll muss Chance nutzen

Der Zoll muss die Chance dieses neuen Rechts gut nutzen und vor allem den Streifen- und Kontrolldienst an den Binnen- und Außengrenzen der Europäischen Union und auch den Zollfahndungsdienst als Kriminalpolizei des Zolls deutlich ausbauen. „Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert seit langer Zeit die Stärkung des Zolls im Kampf gegen Geldwäsche. Er ist nach wie vor wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der polizeilichen Sicherheitsarchitektur. Polizei und Zoll müssen nach diesem Gesetzentwurf noch viel stärker gemeinsam als behördliche Partner der Organisierten Kriminalität und dem Terrorismus den Geldhahn zudrehen", erläutert Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Zoll die Herausforderungen, die sich aus dieser Vorschrift für den Zoll ableiten lassen.

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