Starker Partner
Gewerkschaft der Polizei steht schon jetzt an der Seite der Beschäftigten im BBF
Von „grundlegender Neuordnung“ ist die Rede und auch von der Bündelung und von der Änderung der Organisationsstruktur der Geldwäschebekämpfung. Wer sich mit der polizeilichen Realität nur etwas auskennt, weiß, dass diese gebündelte Neuordnung lediglich in (s)einem Mikrokosmos der neuen Behörde stattfindet, die die polizeiliche Sicherheitsarchitektur von Polizei/BKA und Zoll sicher nicht braucht und berührt. Diese Behörde ist in der Konzeption und Zielsetzung nur teuer und unnütz. Statt Bestehendes und Bewährtes zu stärken, wird teuer Neues geschaffen.
Als neu will Lindner der Fachwelt auch erklären, dass zukünftig bei den illegalen Finanzströmen selbst angesetzt wird und nicht bei den Vortaten. Experten in den Ermittlungsdienststellen machen das bereits, seitdem es den § 261 StGB (Geldwäsche) gibt und sie nennen es „verfahrensunabhängige Geldwäsche- bzw. Finanzermittlungen“.
Neu ist das jedenfalls nicht, auch wenn Lindner es im Bundestag als neuen Ermittlungsansatz anpreist. Und das, was sich von der Idee präventiver Finanzermittlungen in der Debatte wiederfindet, ist bestenfalls großes finanzpolitisches Blendwerk, nicht aber das taugliche Instrument, das die Gewerkschaft der Polizei (GdP) seit Jahrzehnten fordert. Nämlich konsequente Finanzpolizeiarbeit in der Fläche.
„Es droht eine weitere verschenkte Legislatur. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der FATF-Bericht wären Anlass genug gewesen, Deutschland in der Geldwäschebekämpfung und bei der Sanktionsdurchsetzung mit einer Finanzpolizei ganz weit nach vorn zu bringen. Aber man verstrickt sich zwischen dem Unwillen der Bürokratie und der Mutlosigkeit der Politik“, kritisiert Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Zoll.
Nun wird der Entwurf zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) im Bundestag beraten. Am 29. Januar 2024 findet die Anhörung im Finanzausschuss statt. Frank Buckenhofer, zuständiger GdP-Sachverständiger, ist geladen. Zu unserer Stellungnahme geht es hier.
Als neu will Lindner der Fachwelt auch erklären, dass zukünftig bei den illegalen Finanzströmen selbst angesetzt wird und nicht bei den Vortaten. Experten in den Ermittlungsdienststellen machen das bereits, seitdem es den § 261 StGB (Geldwäsche) gibt und sie nennen es „verfahrensunabhängige Geldwäsche- bzw. Finanzermittlungen“.
Neu ist das jedenfalls nicht, auch wenn Lindner es im Bundestag als neuen Ermittlungsansatz anpreist. Und das, was sich von der Idee präventiver Finanzermittlungen in der Debatte wiederfindet, ist bestenfalls großes finanzpolitisches Blendwerk, nicht aber das taugliche Instrument, das die Gewerkschaft der Polizei (GdP) seit Jahrzehnten fordert. Nämlich konsequente Finanzpolizeiarbeit in der Fläche.
„Es droht eine weitere verschenkte Legislatur. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der FATF-Bericht wären Anlass genug gewesen, Deutschland in der Geldwäschebekämpfung und bei der Sanktionsdurchsetzung mit einer Finanzpolizei ganz weit nach vorn zu bringen. Aber man verstrickt sich zwischen dem Unwillen der Bürokratie und der Mutlosigkeit der Politik“, kritisiert Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Zoll.
Nun wird der Entwurf zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) im Bundestag beraten. Am 29. Januar 2024 findet die Anhörung im Finanzausschuss statt. Frank Buckenhofer, zuständiger GdP-Sachverständiger, ist geladen. Zu unserer Stellungnahme geht es hier.