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Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht

BMF patzt im Kampf gegen Organisierte Kriminalität und Geldwäsche

Foto: GdP
Hilden.

Bundesfinanzminister kündigt an, der Organisierten Kriminalität an den berühmten Kragen zu gehen. Von dem Kampf gegen die „großen Fische“ ist die Rede. Doch das, was sein Ministerium hier zurechtgezimmert hat, löst bei den Kriminellen maximal ein müdes Lächeln aus.

Die zentrale Feststellung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist, dass mit dem vorliegenden Entwurf eines Finanzbekämpfungskriminalitätsgesetz  (FKBG) eine neue Qualität bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität nicht erkennbar ist.

Die beabsichtigte neue Behörde muss nämlich dennoch das vermeintlich Neue ihres Auftrages immer wieder mit dem bewährten Alten bisheriger Behörden von Zoll und Polizei verknüpfen, obwohl das bewährte Alte bereits diese neuen Aufgaben gewährleisten könnte, die das vermeintlich Neue nun zusätzlich – aber komplementär – leisten soll.

Das geplante Bundesamt für die Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) ist bestenfalls gut gemeint – aber sicher nicht gut gemacht. Die Idee für eine neue Behörde und deren Umsetzung deutet eher darauf hin, dass es im BMF ggf. hausinterne – nennen wir es mal – Abstimmungsschwierigkeiten zwischen zwei Abteilungen gibt und weniger, dass der Grundgedanke einer neuen Behörde wirklich überzeugt. Warum sonst, greift man nicht auf die vielfältigen polizeilichen Erfahrungen des dem BMF nachgeordneten Zollkriminalamtes zurück, das mit seinen Zollfahndungsämtern über mehr als 100 Jahre Erfahrung im Kampf gegen Finanzkriminalität verfügt. Auch im Bereich der präventiven Vermögensermittlung wählt das BMF lieber abwegige und viel zu kurz gesprungene halbherzige Ideen, statt den durchaus sehr tauglichen Ansatz eines Vermögenseinziehungsgesetzes der im Entwurf zitierten und renommierten Juristen Wegner/Ladwig/Zimmermann/El-Ghazi zu verfolgen.

Wenn durch dieses Vorhaben im BMF das grundsätzlich Notwendige und Richtige im Kampf gegen Finanzkriminalität in eine untaugliche neue behördliche Hülle gepackt wird, zeigt das sehr deutlich, dass der Besuch des Bundesministers Christian Lindner bei der italienischen Finanzpolizei (Guardia di Finanza), einschließlich der im Frühjahr 2022 damit verkündeten Euphorie, nicht geholfen hat, wirklich Kluges zu entscheiden. Stattdessen liegt nun ein Entwurf für eine neue Behörde vor, die nach Auffassung der GdP aus kriminalpolitischer Sicht im Kampf gegen Finanzkriminalität nicht gebraucht wird.

Die wesentlich schneller zu realisierende und zugleich tauglichere Alternative zu diesem kostspieligen, zeitaufwendigen und ineffektiven Vorhaben wäre stattdessen dieses Konzept mit drei Punkten,

  • die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) von Bundeskriminalamt (BKA) und Zollkriminalamt (ZKA) im Kampf gegen Finanzkriminalität deutlich zu stärken, Hinweise zur Zuständigkeit der GFG BKA/ZKA: a. Die Beamtinnen und Beamten im BKA und Zollfahndungsdienst (ZFD) können wechselseitig sowohl Amtshandlungen nach § 4 Absatz 1 und 2 und nach § 36 Absatz 1 BKAG wahrnehmen als auch Amtshandlungen im Zuständigkeitsbereich des ZFD (§ 37 BKAG und § 69 ZFdG) b. GFGen bei den Landeskriminalämtern ebenfalls bundesseitig stärken
  • den Zollfahndungsdienst zur Finanzpolizei auszubauen und zudem mit der Sanktionsdurchsetzung und den präventiven Finanzermittlungen (i.S. des Entwurfs von Wegner/Ladwig/Zimmermann/El-Ghazi) zu beauftragen und
  • aus der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FinancialIntelligence-Unit – FIU) einen tatsächlichen Intelligence-Dienst mit umfangreichen Datenzugängen zu machen und als selbstständige und abgeschottete Behörde zu errichten.

Mit einer solchen strategischen Neuausrichtung des Bundeskriminalamtes und des Zollfahndungsdienstes (Zollkriminalamt und Zollfahndungsämter) könnte die Organisierte Kriminalität – soweit der Bund Zuständigkeiten hat, weitaus besser bekämpft werden.

Mehr dazu in der vollständigen Stellungnahme.

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