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Laufbahnprüfungen unter Pandemie-Bedingungen ohne mündlichen Teil

Münster.

Wenn auch nach und nach die Kontakt-, Reisebeschränkungen und sonstigen Verhaltensregeln der Länder und Kommunen gelockert werden, steht der Zoll, wie auch andere Verwaltungen vor großen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Fortführung der Laufbahnausbildung, des dualen Studiums und der Durchführung der Laufbahnprüfungen. Zu Letzterem hat die Generalzolldirektion (GZD) mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) nun entschieden, auf die mündlichen Prüfungen zu verzichten.

Damit wird eine Forderung der GdP-Zoll umgesetzt. Mündliche Prüfungen mit zahlreichen Prüfungskommissionen, vorgesehener Prüfungsbegleitung durch Personal- und Interessenvertretungen sind logistisch unter Beachtung des geltenden Hygienekonzeptes nicht umsetzbar.

Die schriftlichen Prüfungen im mittleren Dienst werden dezentral durchgeführt. Aus hochschulrechtlichen Gründen finden die schriftlichen Prüfungen im gehobenen Dienst in Nordrhein-Westfalen statt.

Der aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Verzicht auf mündliche Prüfungen nimmt den Absolventinnen und Absolventen die Chance, ihr schriftliches Ergebnis zu verbessern. Insofern richtet sich auf die Korrektur der schriftlichen Ergebnisse hohe Aufmerksamkeit. Im Streitfall können GdP-Mitgliedern auf den Rechtsschutz ihrer Gewerkschaft vertrauen.

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