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Seit weit über einem Jahr Planung ist immer noch keine Lösung in Sicht

Zoll im Kampf gegen Organisierte Kriminalität und Geldwäsche stärken

Foto: GdP
Berlin/Hilden.

Anfang letzten Jahres erklärte Bundesfinanzminister Lindner (FDP), den Zoll im Kampf gegen Organisierte Kriminalität und Geldwäsche stärken zu wollen. Eine Arbeitsgruppe und 18 Monate später warten Interessenvertretungen und die Beschäftigten weiterhin auf Konkretes.

Ende Januar 2022 war Bundesfinanzminister Lindner (FDP) in Rom, kam zurück und erklärte, dass er den Zoll im Kampf gegen Organisierte Kriminalität (OK) und Geldwäsche stärken will. Dabei schwärmte er sehr deutlich davon, dass man von der italienischen Guardia di Finanza (Finanzpolizei) viel lernen könne.

Am 2. Mai 2022 erging der Erlass, dass die Präsidentin der Generalzolldirektion (GZD) Colette Hercher Vorschläge erarbeiten soll, wie man den Zoll stärken könne. Insbesondere sollten Reibungsverluste vermieden, Synergien erzielt und Doppelstrukturen möglichst abgeschafft werden. Die daraufhin eingerichtete Arbeitsgruppe tagte lange und legte mit Datum vom 16.12.2022 einen Bericht vor.

Rund ein halbes Jahr später erteilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Auftrag zur Umsetzung einiger Maßnahmen. Dazu gehören u.a. die Einrichtung eines zentralen OK-Bekämpfungszentrums und darüber hinaus auch noch weiterer regionaler Zentren, eines Innovationszentrums für die Einsatzunterstützung und die Stärkung von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung. Die Interessenvertretungen sollten dabei beteiligt werden.

Am 10./11.07.2023 fand nun die 37. Sitzung des Hauptpersonalrats am BMF statt. Im Rahmen der Sitzung unterrichteten Frau Staatssekretärin Prof. Dr. Hölscher und MDgin Dr. Jakob das Gremium u.a. über die Umsetzung der in Rede stehenden Vorgaben zur Optimierung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche durch die Zollverwaltung.

Ein konkretes Konzept sei bewusst nicht vorgegeben worden. Vielmehr setzte man hier auf Agilität und Flexibilität unter Einbeziehung der Erfahrungen aus den betroffenen operativen Bereichen. Dabei blieb die Frage, welche Verfahren in den regionalen Ermittlungszentren der FKS bearbeitet werden sollen unbeantwortet. Es ist ein für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen erheblicher Unterschied, ob ca. 45 OK-Verfahren oder zusätzlich ca. 450 OFS-Verfahren von der Umstrukturierung betroffen sind. Die Vertreterinnen des BMF erklärten, dass die GZD hier freie Hand hätte.

Die Erfahrungen der Praxisexpert*innen vor Ort sollten in die Umstrukturierung einfließen. Das BMF werde dieses Projekt strategisch sowie politisch eng begleiten und bei Vorliegen konkreter Pläne die Personalvertretungen im Rahmen der Mitbestimmung mit einbinden. Die GZD ist angehalten, jeweils zum Quartalsende einen Sachstandsbericht an das BMF zu übersenden.

Auch nach über einem Jahr ist den Interessenvertretungen nichts Konkretes auf den Tisch gelegt worden. Unklar ist bis heute, welche Ideen die Arbeitsgruppe entwickelt hat oder welche Vorstellungen das BMF hat. Warum die Verwaltung aus den bisherigen Ergebnissen ein Geheimnis macht, bleibt deren Geheimnis. Von „Mitnahme der Beschäftigen“ kann man hier sicher nicht sprechen.

Die Umsetzung der Umstrukturierung soll jedenfalls spätestens im zweiten Quartal 2025 erfolgen, rechtzeitig zum Auftakt des Wahlkampfs zur nächsten Bundestagswahl.

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