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Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern

GdP startet Kampagne für neuen Strafrechtsparagraf 115

Schwerin:.

„Keine Gewalt gegen Polizisten! Paragraf 115 StGB jetzt!“ steht auf den Plakaten, mit denen die Gewerkschaft der Polizei (GdP) demnächst in allen Polizeidienststellen in Mecklenburg-Vorpommern für ihre Forderung nach Einführung eines eigenständigen Paragrafen 115 „Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ in das Strafgesetzbuch (StGB) wirbt.

Mit dem neuen Straftatbestand soll verhindert werden, dass tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte von den Gerichten weiterhin als Bagatelldelikte abgetan werden. Wer Vollstreckungsbeamte angreift, soll mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft werden, in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.

Der neue Straftatbestand soll auch bei Übergriffen auf Amtsträger anderer Behörden wie zum Beispiel Gerichtsvollzieher oder Richter gelten, wenn sie bei der Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Urteilen angegriffen werden.

Die auch in Mecklenburg-Vorpommern gestartete Kampagne für einen eigenständigen Paragraf 115 StGB – tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten ist Teil einer bundesweiten Kampagne der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Der neue Strafrechtsparagraf soll folgenden Wortlaut haben:

§ 115 StGB – tätlicher Angriff auf eine Vollstreckungsbeamten

(1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzug bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
2. die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird, oder
3. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

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AKTUELL:
Erneut mussten sich Polizisten im Osten Mecklenburg-Vorpommerns am letzten Wochenende im Dienst tätlicher Angriffe erwehren.

1.) So wurde am letzten Sonntag (17.01.2010), kurz vor 23:15 Uhr, eine zweiköpfige Funkstreifenbesatzung des Polizeireviers in Greifswald durch einen fingierten Notruf in eine Falle gelockt und anschließend mit Brandsätzen (drei Molotowcocktails) beworfen. Die Täter konnten zunächst unerkannt entkommen. Zwei Tage später (19.01.2010) hat die Polizeidirektion Anklam die Festnahme von drei Tatverdächtigen (16, 18 und 23 Jahre) bekannt gegeben.Die Staatsanwaltschaft wolle Haftantrag gegen alle drei stellen. Es werde wegen versuchten Mordes ermittelt. Der 23-Jährige Tatverdächtiger habe eine Tötungsabsicht eingeräumt. Die beiden 40 und 52 Jahre alten Polizisten blieben bei diesem Anschlag unverletzt. (Presseartikel)

2.) In Neubrandenburg sind Polizeibeamte bei der Festnahme eines 22-Jährigen von diesem mit Tritten und Schlägen traktiert sowie beleidigt und bespuckt worden.

Der Landesvorstand


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