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GdP Kreisgruppe Anklam zur Videoüberwachung in Anklam

Durch Videoüberwachung KÖNNTE die polizeiliche Arbeit in Anklam erleichtert werden

Anklam:.

Nachdem die Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze in Anklam durch Videokameras verstärkt Gegenstand politischer Diskussion in den lokalen Medien geworden ist, steht die Kreisgruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Anklam der Videoüberwachung - in Anklam - kritisch gegenüber.

Für eine Videoüberwachung spricht, dass sowohl die repressive als auch die präventive Arbeit der Polizei erleichtert werden könnte. Insbesondere die Überwachung von sogenannten „Kriminalitätsschwerpunkten“ könnte dazu beitragen, Straftaten an diesen Orten mittels der abschreckenden Wirkung der aufgestellten Kameras zu verhindern.

Der Kreisgruppenvorsitzende Marco Bialecki: „Auf Grund der laufenden Überwachungen wäre es möglich, auf Überfälle und ähnliche Taten zu reagieren. Die Videoüberwachung darf allerdings nicht als Allheilmittel angesehen werden. Es ist erforderlich, dass die zur Videoüberwachung notwendigen ergänzenden personellen Maßnahmen getroffen werden.“

So sollte unbedingt gewährleistet sein, dass die laufenden Aufzeichnungen ständig beobachtet werden können. Aufzeichnungen erst dann auszuwerten, wenn Gewaltdelikte / Straftaten schon passiert sind, mache wenig Sinn. Gerade die ständige Überwachung könne diese Taten erst verhindern.

„Aber auch die notwendige polizeiliche Präsenz ist durch die technische Überwachung nicht zu ersetzen, bzw. einzuschränken. Um möglichst dann umgehend und schnell eingreifen zu können, wenn akute Straftaten wahrgenommen werden, ist die dazu erforderliche polizeiliche Präsenz ggf. durch Erhöhungen des Personalbestandes sicher zu stellen“, so Bialecki weiter.


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