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Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern

Leichte Verbesserung bei der Lebensarbeitszeit durch Minimalkonsens im Landtag

Schwerin:.

Gestern einigten sich die Ausschüsse der Landtagsfraktionen von SPD und CDU auf einen Minimalkonsens bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Polizisten, Feuerwehrleuten und Justizvollzugsbeamten.

Danach sollen Beamte zukünftig pro 2 Jahre Wechselschichtdienst (WSD) 1 Monate früher in Pension gehen dürfen. Der Schichtdienst aus DDR-Zeiten wird dem heutigen Wechselschichtdienst gleichgestellt. Der Vorteil gegenüber dem alten Gesetzentwurf des Innenministeriums besteht darin, dass niemand zunächst 25 Jahre WSD vorweisen muss, um früher als 62 bzw. 64 in den Ruhestand zu treten. Der Eintritt mit 60 wird weiterhin möglich sein, dann aber auf Antrag und mit Abschlägen (!!).

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Silkeit, bezeichnete das Ergebnis als Minimalkonsens.

Silkeit wörtlich: „Es ist ein Trauerspiel, das seinesgleichen sucht, was sich in den letzten Monaten um den Entwurf des Beamtenrechtsneuordnungsgesetz abgespielt hat. Viele Menschen in den Fraktionen, aber auch auf Seiten der GdP haben über ein Jahr an einem tragfähigen Kompromiss mitgewirkt, den uns vor wenigen Wochen der Koalitionsausschuss mit einem Federstrich vom Tisch wedelte. Eingedenk dieser Lehrstunde in Demokratie hätten wir nicht erwartet, dass sich dennoch Abgeordnete zusammensetzen würden, um etwas zu ändern. Diese Bemühungen finden unsere Anerkennung.“

Nach derzeitiger Planung sollen die Änderungsanträge zum Gesetzentwurf morgen in den Innenausschuss und das Gesetz am 16. oder 17.Dezember 2009 verabschiedet werden.

Über alle Änderungsanträge, die uns betreffen, informieren wir zeitnah.


Der Landesvorstand




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