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Kreisgruppe Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern

Sparzwang oder von der Praxis zu weit entfernt?

Rampe:.

In den letzten Ausgaben wurde ausführlich über die Klarstellung des Innenministeriums vom 14.03.2012 zur Arbeitszeit bei polizeilichen Einsätzen mit auswärtiger Unterbringung diskutiert.

Weder Gespräche der Personalvertretungen von HPR, LBPA und LKA mit dem Abteilungsleiter II 4 und Schreiben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) an den Innenminister zur Darstellung der Arbeitszeit bei diesen polizeilichen Einsätzen haben bisher bewirkt, dass die Festlegungen aus den Jahren 2006 und 2007, bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage, ob Bereitschaftszeit auch Arbeitszeit ist, wieder in Kraft treten.

Dem Innenministerium erscheinen offensichtlich die Bereitschaftszeiten und die Mehrarbeit in den Spezialeinheiten zu hoch. Man verkennt, dass diese Kolleginnen und Kollegen keine Dienstreise im klassischen Sinne durchführen. Sie werden meistens auf Anforderung der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung tätig und leisten verdeckt ihre Arbeit. Sie können nicht einfach mal so in eine Dienststelle fahren und dort ihre Fahrzeuge und Ausrüstung abstellen. Ihre Einsätze ziehen sich teilweise über Wochen, also auch am Wochenende, hin. Dabei sind sie nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern tätig. Man kann die Einsätze der Spezialeinheiten nicht gleichsetzen mit Dienstreisen, wo nach einer bestimmten Arbeitszeit auch eine Ruhezeit eintritt. Diese Kolleginnen und Kollegen leisten ihre Arbeit eben nicht in einem Arbeitszeitsystem was allgemein vorgegeben ist. Sie befinden sich, trotz aller technischen Möglichkeiten, in ständiger Bereitschaft.

Dass dieses Einsatzgeschehen nicht gerade familienfreundlich ist, wird wohl jeder erkennen. Es erfordert eine hohe Motivation und Einsicht in die Notwendigkeit durch jeden Einsatzbeamten.

Was wäre, wenn plötzlich die Mitarbeiter der Spezialeinheiten sich strikt an die Arbeitszeitverordnung halten und nach spätestens 12 Stunden ihren Einsatz beenden? Wer übernimmt die Verantwortung gegenüber der Sachbearbeitung wenn zwischen Einsatzende und Einsatzbeginn zum Sachverhalt polizeirelevante Tatsachen geschehen, jedoch kein Beamter einsatznah vor Ort ist, weil er sich in der “Freizeit“ befindet?
Es können jetzt Argumente wie z. B.
  • Fürsorgepflicht,
  • Verantwortlichkeit des Polizeiführers (Sachbearbeiter),
  • Sparsamkeit,
  • der Anordnende ist ja selbst Nutznießer dieser Anordnung von Bereitschaftszeit usw. ins Feld geführt werden.

Bei all diesen Argumenten muss aber die Frage erlaubt sein, warum ist der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht bisher nicht nachgekommen? Warum hat der Dienstherr den Spezialeinheiten nicht mehr Personal zugeführt? Warum soll dieses Einsatzgeschehen nicht wie bisher anerkannt werden? Warum erfolgt eine weitere Reduzierung der Planstellen im Polizeibereich? Hängt es letztlich vom Geld ab wie viel Kriminalität bekämpft wird? Ist es gerecht, wenn dem Einsatzbeamten gesagt wird, wo er seine Freizeit zu verbringen hat?

Der Polizeiführer (Sachbearbeiter) ist bei den Einsätzen der Spezialeinheiten in der Regel nicht vor Ort. Er fordert an, erklärt den Sachverhalt und erwartet natürlich ein Ergebnis. Die Gruppenführer der Spezialeinheiten sind erfahrene Einsatzbeamte. Sie erläutern was möglich bzw. nicht möglich ist. Dass sie dabei nicht ins Detail gehen und nicht alle Eventualitäten einkalkulieren können sollte eigentlich verständlich sein. Während des Einsatzgeschehens können immer unvorhergesehene Tatsachen passieren. Hier ist eine sofortige Lösung vor Ort zu finden. Die Planung und Durchführung des Einsatzes wird letztlich so gestaltet, dass ein optimales Ergebnis für den Anfordernden erbracht werden kann.

Dabei achten die Gruppenführer selbst darauf, dass z. B. Übernachtungen auf das unbedingt notwendige beschränkt bleiben, dass die Einsatzbeamten auch Pausen haben, jedoch jederzeit als Gruppe wieder agieren können. Diese Verantwortlichkeit kann und darf aus unserer Sicht nicht auf andere übertragen werden. Ebenso ist festzustellen, dass geleistete Überstunden seit 2006 kontinuierlich abgebaut wurden.

Die Kreisgruppe des LKA M-V fordert das Innenministerium auf, dass die bis zum 14.03.2012 getroffenen Festlegungen zur Arbeitszeit bei polizeilichen Einsätzen mit auswärtiger Unterbringung so lange in Kraft bleiben, bis das Bundesverwaltungs-gericht in dieser Sache entschieden hat.

Der Kreisgruppenvorstand


siehe auch:


POLIZEI - Der sichere Arbeitsplatz...


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