Besoldungsanpassung
Bezügeanpassungsgesetz verletzt Verfassungsgrundsatz der amtsangemessenen Besoldung
- (BezAnpG 2008 M-V) -
Damals forderten wir auch die Ausbringung eines Abstandsbetrages an der Schnittstelle der Besoldungsgruppen A 9 und A 10. Dieses wurde durch das Finanzministerium abgelehnt. Wir kündigten entsprechenden Widerstand im Gesetzgebungsverfahren an.
Zwischenzeitlich gab es vermehrt Nachfragen von Kolleginnen und Kollegen unter Verweis auf obigen Verfassungsgrundsatz und das aus dem Alimentationsprinzip abgeleitete Abstandsgebot.
Seit kurzem liegt uns ein Gesetzentwurf für ein Bezügeanpassungsgesetz vor, in dem, wie zu erwarten, keine entsprechende Regelung zu finden ist. Da dieses Problem bereits in anderen Bundesländern wie z.B. Sachsen und Thüringen gelöst worden ist, sind wir optimistisch, dieses auch in Mecklenburg-Vorpommern durchzusetzen.
Sollte der Landtag Mecklenburg Vorpommern wider Erwarten nicht unserer Argumentation folgen, bleibt allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen der Rechtsweg offen.
Wir berichten weiter.
Der Landesvorstand
Zwischenzeitlich gab es vermehrt Nachfragen von Kolleginnen und Kollegen unter Verweis auf obigen Verfassungsgrundsatz und das aus dem Alimentationsprinzip abgeleitete Abstandsgebot.
Seit kurzem liegt uns ein Gesetzentwurf für ein Bezügeanpassungsgesetz vor, in dem, wie zu erwarten, keine entsprechende Regelung zu finden ist. Da dieses Problem bereits in anderen Bundesländern wie z.B. Sachsen und Thüringen gelöst worden ist, sind wir optimistisch, dieses auch in Mecklenburg-Vorpommern durchzusetzen.
Sollte der Landtag Mecklenburg Vorpommern wider Erwarten nicht unserer Argumentation folgen, bleibt allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen der Rechtsweg offen.
Wir berichten weiter.
Der Landesvorstand
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- zum GdP-Flyer vom 18.Dezember 2008: "Besoldungsanpassung – 2,9% mehr Besoldung"