Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
Retourkutsche oder Maulkorb?
Niehörster wörtlich: "Auch im Hinblick auf die Pflicht eines Beamten auf Unparteilichkeit und Zurückhaltung bei politischer Betätigung bitte ich, öffentlichkeitswirksame Auftritte im Zusammenhang mit den Wahlen zu vermeiden." | ||
Ganz davon abgesehen, die Teilnahme und die Unterstützung für eine Veranstaltung an der Vertreter aller demokratischen Parteien beteiligt sind, fällt nicht unter den § 57 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern. Auch sind Veranstaltungen von Gewerkschaften und Berufsvertretungen davon auszunehmen.
Der Landesvorstand
- 19.Mai 2009: Podiumsdiskussion in der Polizeidirektion Anklam zur Situation der Polizei - "Der Kampf geht weiter"