Höhere Strafen bei Widerstand und Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
Ein notwendiges Signal an die Gesellschaft
Als „notwendiges gesellschaftliches Signal“ bezeichnete der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts, den Strafrahmen für den sogenannten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf drei Jahre zu erhöhen.
Freiberg: „Gesetze, die das Ziel verfolgen, Polizeibeamtinnen und -beamte wirksamer vor der unzweifelhaft wachsenden Gewalt und Brutalität zu schützen, müssen den Willen erkennen lassen, potenzielle Täter wirksam abzuschrecken. Die Bundesregierung tut hierzu einen Schritt in die richtige Richtung.“
Freiberg weiter: „ Die Gewerkschaft der Polizei weist seit Jahren auf die steigende und brutaler werdende Gewalt gegen Polizeibeamte hin. Wir begrüßen es, dass die Politik auf unserer Drängen reagiert hat.“