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Enttäuschung über Urteil des BGH zum Kuttentrageverbot

Wiesbaden.

Rockerkutten als offensichtliche Drohsymbole krimineller Motorradclubs gehören nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) eingemottet. Die GdP bedauert daher das heutige Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH), nach dem Mitgliedern nicht verbotener Rocker-Ortsvereine hierzulande das Tragen der Clubabzeichen in der Öffentlichkeit gestattet ist. „Bei diesen Clubs handelt es sich nicht um Freunde der Landstraße, die sich am Wochenende auf ihren Maschinen frischen Wind um die Nase wehen lassen wollen. Diese sogenannten Biker machen ihre illegalen Geschäfte mit Schutzgelderpressung, Prostitution, Drogen- und Waffenhandel. Ihre Kutten setzen sie dazu massiv zur Einschüchterung ein“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek heute in Berlin.

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