Zum Inhalt wechseln

Schreiben an Minister Beuth

GdP Hessen fordert die schnelle Erhöhung der Polizeizulage

Wir haben die positiven strukturellen und finanziellen Verbesserungen durch das DRÄndG und den Aktionsplan der Landesregierung positiv bewertet. Insbesondere die finanziellen Verbesserungen erreichen jedoch noch nicht einmal die Hälfte unserer Polizistinnen und Polizisten. Für den größeren Teil der Kolleg/innen bleibt es dagegen bei einer Reallohnkürzung durch die Nullrunde in Verbindung mit der Zuzahlung von 18,90 € bei der Beihilfe. Daran werden auch die prognostizierten einprozentigen Lohnzuwächse der nächsten Jahre nichts ändern. Daher haben wir am 21. Dezember 2015 Innenminister Beuth angeschrieben, verbunden mit der Forderung, die Polizeizulage spürbar zu erhöhen. Am 05. März 2016 hat der Minister uns geantwortet.

Antwort des Ministers vom 05. März 2016 (Auszug)

"Die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten tragen mit ihrer Arbeit entscheidend dazu bei, die innere Sicherheit in Hessen zu gewährleisten. Gleichzeitig sind sie stetig hohen Anforderungen und Belastungen ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund prüfe ich, ob und inwieweit ich ihrem Anliegen - Anhebung der Polizeizulage - Rechnung tragen kann.
Ich bitte um Verständnis, dass diese Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen wird."

Was waren die Inhalte unseres Schreibens vom 21. Dezember 2015 (Auszug)

Die hessische GdP begrüßt die strukturellen Verbesserungen im Rahmen des DRÄndG und des Aktionsplanes der Landesregierung ganz ausdrücklich. Insbesondere mit der Anpassung der Erschwerniszulage (DuZ) und die Zahlung OPE-Zulage sind jahrelange zentrale Forderung der GdP umgesetzt worden. Ebenso sind die Verpflichtungsermächtigung bei der Übernahme von Schmerzendgeldansprüchen, die Ermöglichung der Auszahlung von Mehrarbeitsstunden im großen Umfang, sowie ein neuerliches Hebungsprogramm positive Maßnahmen für unsere Polizistinnen und Polizisten und der richtige Schritt in die richtige Richtung.
Die vorgenannten Maßnahmenpakete, mit Ausnahme der Vergütung von Mehrarbeit, erreichen noch nicht einmal die Hälfte der Kolleginnen und Kollegen der hessischen Vollzugspolizei.

Für den größeren Teil der Beschäftigten bleibt es dagegen bei einer Reallohnkürzung durch die Nullrunde in Verbindung mit der Zuzahlung von 18,90 € bei der Beihilfe. Daran werden auch die prognostizierten einprozentigen Lohnzuwächse der nächsten Jahre nichts ändern. Im Gegenteil, dieses Lohndiktat, außerhalb von tariflichen Einigungen über Jahre, wird als weitere Beschneidung und Verletzung von besoldungsrechtlichen Grundsätzen verstanden.

Die Kolleginnen und Kollegen zeigen jeden Tag ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität um die Aufgaben die sich ihnen stellen, abarbeiten zu können. Dies geschieht viel zu oft unter Zurückstellung gesundheitlicher Aspekte wie ausreichenden Regenerationszeiten und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Gleichzeitig erfahren sie, insbesondere gegenüber allen anderen Länderpolizeien, eine für sie nicht nachvollziehbare geringe monetäre Wertschätzung ihrer Arbeit. Dies wird umso intensiver diskutiert, weil Hessen als eines der drei Geberländer im Länderfinanzausgleich, im direkten Vergleich mit den anderen Bundesländern einen deutlichen finanziellen Vorteil gegenüber seinen Beschäftigten abbilden müsste.

Aus den genannten Gründen halten wir es für dringend notwendig den hessischen Polizeivollzugsbeamtinnen und –Beamten einen spürbaren Ausgleich zukommen zu lassen. Ein adäquates Mittel ist eine spürbare Erhöhung der Polizeizulage.

Es geht dabei auch um die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Polizeiberufes in Hessen im Vergleich mit anderen Bundesländern. Schon heute ist ein Bewerberrückgang zu verzeichnen, dessen Auswirkungen nachweislich bereits dazu geführt haben, dass Hessen aus eigener Kraft nicht mehr alle besetzbaren freien Anwärterstellen besetzen konnte. Gerade die Frage Konkurrenzfähigkeit erfährt vor dem Hintergrund der erhöhten Einstellungszahlen der umliegenden Bundesländer und der Bundespolizei, eine besondere Bedeutung.

Eine Anhebung der Polizeizulage ist auch im Vergleich mit anderen Beamtenberufen, auf Grund der gestiegenen Anforderungen und Belastungen und einer seit Jahren fehlenden linearen Erhöhung, immer zu rechtfertigen. Darüber hinaus werden die Polizeivollzugsbeamten auch kurzfristig nachts, oder an freien Tagen, oft genug zu unaufschiebbaren Einsätzen im Rahmen der Flüchtlingsproblematik gerufen. Auch die gestiegene Einsatzbelastung durch Fußballspiele und andere Großveranstaltungen darf bei der Betrachtung der gestiegenen Belastungen nicht außer Acht gelassen werden.

Wir werden bei nächster Gelegenheit auf den Minister zugehen, um eine Antwort zu erhalten

This link is for the Robots and should not be seen.