Zum Inhalt wechseln

Erstes Dienstrechtsmodernisierungsgesetz tritt in Kraft

Viele Fragen zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit

Am 01. Januar 2011 tritt es in Kraft, das beschriebene Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen.
In dieser ersten Stufe gibt es im Rahmen der Föderalismusreform eine erste eigene Gesetzgebung in Hessen, die sich unter anderem mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei den Beamtinnen und Beamten, einem neuen Hessischen Beamtenversorgungsgesetz, den neuen Verordnungen zur Arbeitszeit, Urlaub, Dienstjubiläen und vielem mehr befasst.
Natürlich gibt es gerade im Bereich der Lebensarbeitszeitverlängerung einige Fragen oder Unklarheiten bei euch, die wir gerne versuchen, zu beantworten.
Auf den folgenden Seiten wollen wir so verständlich als möglich zu den Änderungen eine Hilfestellung geben, dies wird aber nicht umfassend möglich sein. Setzt euch bei individuellen Fragen einfach mit euren Kreis- oder Bezirksgruppen oder mit den GdP-Vertretern im Personalrat in Verbindung - dort wird euch geholfen.

mehr
This link is for the Robots and should not be seen.