Ein neues „Zeichen der Wertschätzung“
LPP und Minister reduzieren Zu- und Abgangszeiten
Absenkung der Zeitgutschriften ohne belegbare Gründe
Bereits am 9. Mai 2016 hat die GdP Hessen in ihrer Stellungnahme zum Entwurf einer neuen Hessischen Polizeiarbeitszeitverordnung (HPolAZVO) die vorgesehene Änderung in § 5 heftig kritisiert. Wir haben deutlich gemacht, dass diese Zeitgutschrift überhaupt erst zustande kommt, wenn in einem Bezugszeitraum von 3 Monaten weitere, zusätzliche Dienste angeordnet werden. Die Betroffenen wissen, welche Zusatzbelastung dies bedeutet. Der LPP und der Innenminister scheinbar nicht.Wir haben seitdem auf eine nachvollziehbare Begründung gewartet, vergebens. Nun liegt der Verordnungsentwurf schriftlich vor, der die Reduzierung auf 60 Minuten vorsieht.
Und wenn wir auf die Begründung für diese Reduzierung schauen, fallen einem die Haare büschelweise vom Kopf. Die pauschale Gutschrift von 90 Minuten sei „gefühlt zu hoch“, so Vertreter des LPP im Anhörungsverfahren. Weiter wird argumentiert, man möchte die „Attraktivität von Mehrarbeit“ verhindern und diese auch reduzieren. Zahlen und Fakten spielen hierbei keine Rolle.
Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier über 8.000 Stunden, die seither angefallen sind. Im Kontext zu ca. 3. Mio. Mehrarbeitsstunden sprechen diese Zahlen für sich.
Was also missgönnt man nun den betroffenen Polizistinnen und Polizisten mit dieser Reduzierung?
Wertschätzung sieht nach unserer Meinung anders aus.
„Den der Neider schwärzen will, pflegt er gern vorher zu loben“. (Jean Antoine Petit-Senn, Lyriker)