Hessischer Landtag überträgt Tarifergebnis auf die Landesbeamtinnen und -beamte
Beschlussempfehlung des Innenausschusses findet breite Mehrheit
Wiesbaden.
Es ist vollbracht! In zweiter Lesung stimmte der Hessische Landtag dem Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge 2009/2010 zu.
Damit werden für aktive Beamtinnen und Beamte
- rückwirkend zum 1. April 2009 das Grundgehalt, die allgemeine Stellenzulage und der Familienzuschlag
um 3 % erhöht
- eine Einmalzahlung von 500 Euro für 2009 gewährt
- zum 1. März 2010 das Grundgehalt, die allgemeine Stellenzulage und der Familienzuschlag
um weitere 1,2 % angehoben.
Auch die Versorgungsempfänger erhalten die prozentualen Erhöhungen ihrer Versorgungsbezüge.
Allerdings sind sie von der Einmalzahlung für das Jahr 2009 ebenso ausgenommen wie die Kommissaranwärter/innen, deren Anwärterbezüge rückwirkend zum 1. April 2009 um 60 Euro angehoben werden und ab 1. März 2010 nochmals um 1,2 % steigen.
Damit sind die Forderungen der GdP nach Übertragung des Ende März erzielten Tarifergebnisses in weiten Teilen erfüllt.