GdP fordert Abschlagszahlung von 70 % bei der Beihilfe
In Absprache mit dem Finanzministerium soll die Beihilfestelle kurzfristig in die Lage versetzt werden, Beihilfeanträge unmittelbar beim Eingang in der Behörde, mit einer Abschlagszahlung von 70 % des Erstattungsbetrages zu bescheiden. Den Rest oder eventuelle Rückforderungen sollen dann im Zuge der Endbearbeitung angewiesen werden.
Damit wäre unseren Kolleginnen und Kollegen unbürokratisch und schnell über die dringendste Not geholfen. Wir erwarten, dass Innenminister Peter Beuth diesen Vorschlag aufgreift und im Benehmen mit dem Finanzministerium sehr zeitnah umsetzt. Fürsorge und Wertschätzung lassen sich auch mit einfachen unmittelbaren Mitteln zum Ausdruck bringen. Wir berichten euch an dieser Stelle wie der Innenminister sich entscheidet.