Hessischer Landtagswahlkampf darf nicht zu Lasten dringend benötigter polizeilicher Softwaretools führen
Mohrherr: Rechtsrahmen einhalten – Hessische Polizei muss handlungsfähig bleiben!
„hessenDATA“ ermöglicht die ermittlungsrelevante Datenauswertung in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Straftat. „Abgesehen von der Steigerung der Polizeiarbeit ist das auch praktizierter Opferschutz“, stellte der Gewerkschafter fest.“
„Die Bürgerinnen und Bürger haben insbesondere vor dem Hintergrund jüngst zurückliegender, schwerwiegender Krawalle rivalisierender Familien im Ruhrgebiet einen unbestreitbaren Sicherheitsanspruch. Unsere Städte gehören den Bürgerinnen und den Bürgern, nicht rivalisierenden Clans! Wirksame Polizeiarbeit, wie Ermittlungen auch dieser Straftaten mit einer Analyse – Software müssen gesetzlich möglich sein“, sagte Mohrherr am Rande der heutigen Plenarsitzung in Wiesbaden.
Mit der nunmehr vorgelegten gesetzlichen Neuregelung des HSOG werden die vom BVerfG geforderten Nachbesserungen angegangen. Das eine verfassungs-gemäße Ausgestaltung der Rechtsgrundlagen möglich ist, wurde von den Karlsruher Richtern im Februar zuletzt öffentlich festgestellt.
„Wir erwarten in Hessen, dass der Polizei und den Ermittlungsbehörden rechts-staatliche Werkzeuge zur Verfügung stehen, die es für eine wirksame Bekämpfung schwerster Kriminalität braucht. Dazu zählt auch explizit die Bekämpfung der widerlichen Kinderpornografie!“ stellte Jens Mohrherr abschließend fest.