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Rechtliches Rüstzeug muss höchstrichterlicher Überprüfung standhalten

GdP-Hessen: Sicherheitspaket stärkt Polizei und Opferschutz

Wiesbaden.

Die GdP-Hessen begrüßt das am Donnerstagabend im Hessischen Landtag verabschiedete Sicherheitsgesetz. „Angesichts drängender Themen der Inneren Sicherheit sind politisches Geplänkel und ideologisches Beharren keine guten Ratgeber. Entscheidend ist, dass die Menschen möglichst sicher sind, sagte Landeschef Jens Mohrherr am Freitagmorgen in Wiesbaden.

Der begonnene Landtagswahlkampf müsse angesichts dessen in den Hintergrund treten. Mohrherr: „Der Polizei dürfen künftig bei der elementaren und damit unerlässlichen Bekämpfung von Schwerstkriminalität keine unnötigen Hürden aufgebaut werden.“ Das stärke zudem den Opferschutz.
Mitte Februar hatte das BVerfG in seinem Urteil zu hessenDATA festgestellt, dass § 25a HSOG nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren sei, soweit dieser den Einsatz einer Software zur vorbeugenden Gefahrenabwehr erlaube. Dem Hessischen Gesetzgeber war aufgegeben worden, die Rechtsgrundlage für diese Datenauswertungen verfassungskonform zu gestalten.
„Nun kann die Polizei politischen Extremismus, Terrorismus und die sexualisierte Gewalt an Kindern deutlich wirksamer bekämpfen“, betonte der Gewerkschafter. Die notwendigen gesetzlichen Befugnisse bei der Kriminalitätsbekämpfung seien mit dem geänderten Hessischen Sicherheitsgesetz endlich auf den Weg gebracht.
Das BVerfG hatte in seinem Urteil im Februar 2023 explizit auf die Bedeutung, die der Gesetzgeber der Befugnis für die staatliche Aufgabenwahrnehmung beimessen darf, und die Bedeutung für die hessische Polizeipraxis hingewiesen. „Das hessische Sicherheitsgesetz wäre als Blaupause für alle Bundesländer hilfreich, die ebenfalls eine zeitgemäße Analysesoftware nutzen wollen“, fuhr Mohrherr fort. Neben Hessen hatten Hamburg und Nordrhein-Westfalen bereits spezielle Rechtsgrundlagen für eine derartige Datenanalyse geschaffen, die nunmehr angepasst werden müssten. Produktneutral bereits rechtmäßig erhobene Daten zur Bekämpfung oder Verhinderung von Straftaten müsse die Polizei jedoch auswerten dürfen. Das müsse die Politik unterfüttern, sagte der GdP-Hessen-Chef. Die überwiegende Mehrheit der anderen Bundesländer bereitet Mohrherr zufolge derzeit unter der Leitung des Bayerischen Landeskriminalamts die Einführung einer Analyse-Software unter dem Arbeitsnamen „VeRA“ vor.
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