Zum Inhalt wechseln

Kein Problem für unsere Volksvertreter und Behördenleiter?

1 plus 1 macht 3 - Die neue Beihilfeberechnungsformel

Wiesbaden.

Im schwarz/grünen Koalitionsvertrag haben die Regierungsfraktionen festgelegt, dass pauschal 20 Mio. Euro bei den Ausgaben für Beihilfeleistungen eingespart werden. In der Folgezeit wurde bei allen Gesprächen deutlich, dass nur das „WIE“ noch nicht zweifelsfrei feststeht. Überraschend schnell legten sich die Regierungspolitiker auf die beiden Ausgabenbereiche: „Chefarztbehandlung“ und „Zweibettzimmer“ fest. Warum gerade dies favorisiert wurde, lässt sich für uns nicht zweifelsfrei klären. Es scheint, als seien dies Argumente, die man vom Stammtisch her kennt und vorhandene Beamtenprivilegien sind, die gilt es zu kappen.

Eines vorneweg, da es vermehrt zu Nachfragen kommt.
Die neue Beihilfenverordnung ist noch nicht in Kraft gesetzt. Nach einer Verkündung der Inkraftsetzung sollen weitere 3 Monate verstreichen, bevor die VO eins zu eins umgesetzt wird.

Derzeit gelten noch alle Inhalte der bestehenden Verordnung.

Wir wissen alle, dass die Beihilfe keine freiwillige Leistung des Dienstherrn ist, die den Beamtinnen und Beamten on top gewährt wird, sondern es ist der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung der Beamten. Wenn die Beihilfe ein solch herausragendes Privilegierungsmerkmal für die Besserstellung der Kollegenschaft ist, fragt man sich, warum wir nicht alle gesetzlich krankenversichert sind.

Nachdem der Haushalt im Februar vom Landtag beschlossen wurde steht fest, dass aus dem Topf „Beihilfeleistungen“ 20 Mio. Euro entnommen werden und zur Einhaltung der Schuldenbremse benutzt werden sollen. Mit Erlass vom 19. November 2014 hat das Innenministerium alle Behördenleiter aufgefordert, innerhalb weniger Tage zum Entwurf der 13. Verordnung zur Änderung der Hessischen Beihilfeverordnung Stellung zu nehmen. Monate hat man hierfür benötigt und fordert dann, offensichtlich in einem Geschwindigkeitsrausch, unsere Behördenleiter auf, zu den beabsichtigten Kürzungen Stellung zu beziehen.

Von „Fehlanzeige“ über „keinen Änderungsbedarf“ bis hin zur „offenen Akzeptanz des Entwurfs“ wird den Streichungen und Kürzungen mehrheitlich nicht widersprochen. Dies hätten wir so nicht erwartet!

Einige wenige beschreiben mit einem klaren Blick die Folgen solcher Änderungen und fordern konkret z.B. eine Anpassung der Beihilfebestimmungen in Fällen erlittener Dienstunfälle. Es wird im Einzelfall auch sehr kritisch beschrieben, dass die geplanten Änderungen in der Beihilfe eine Kürzung des Nettoeinkommens darstellen. Hierin sieht man unter Fürsorgeaspekten eine kritische Auswirkung auch auf die Leistungsmotivation.

Zur Erinnerung; dieser Entwurf sieht im Beihilferecht Änderungen/Kürzungen bei den Wahlleistungen im Krankenhaus vor. Chefarztbehandlungen und die Unterbringung in einem Zweibettzimmer sollen der Vergangenheit angehören. Fragen kommen auf, die dringend geklärt werden müssen.

Was ist mit den Beihilfeberechtigten, die aufgrund einer akuten oder chronischen Erkrankung sich nicht freiwillig nachversichern können.

Was passiert wenn ein Beamter/eine Beamtin einen Dienstunfall bei der Ausübung des Dienstes erleidet , einen Wegeunfall oder einen Unfall beim Dienstsport etc. erleidet und stationär im Krankenhaus behandelt wird. Bei der ersten Befragung durch das Klinikpersonal erfolgt der Hinweis, dass ein Dienstunfall Auslöser ist. Danach erfolgt die Behandlung und ggfls. eine stationäre Weiterbehandlung im Krankenhaus. Von dem/der betroffenen Beamten/Beamtin wird eine Dienstunfallanzeige gefertigt und der Vorgang nimmt „seinen Lauf“. Wochen später bekommt er eine Rechnung über die erfolgten  Leistungen im Krankenhaus und reicht diese an die Dienststelle, zwecks Bezahlung  weiter. Die Rechnung wurde jedoch vom Chefarzt ausgestellt, was bei einem Dienstunfall, so die Aussagen der Politiker, keinen Einfluss auf die Erstattung hat.

Wieder Monate später erfolgt die abschließende amtsärztliche Untersuchung. Dabei wird festgestellt, dass eine Vorschädigung vorliegt und der Dienstunfall nicht anerkannt wird. Damit kommt nicht der Dienstherr für die Begleichung der Arztrechnung auf, sondern die Begleichung erfolgt im Rahmen Beihilfe/PKV.  Da die Beihilfe jedoch keine Chefarztbehandlung mehr übernimmt, muss der Beamte/die Beamtin einem Großteil der Behandlungskosten selbst bezahlen.

Keine Sorgen bei der Gesundheitsversorgung scheinen unsere Volksvertreter zu haben, da sie den Kürzungsbetrag anstandslos akzeptiert haben. Im Internet sucht man vergeblich nach den exakten Bestimmungen einer Beihilferegelung für die Abgeordneten im hessischen Landtag. In den einschlägigen Bestimmungen für Abgeordnete heißt es: „Die Abgeordneten die beihilfeberechtigt sind, sind von Änderungen des Beihilferechts betroffen, weil Reformen im Bereich der gesetzlichen Sicherungssysteme inzwischen stets wirkungsgleich auch auf die Beamten übertragen werden. Somit sind die Abgeordneten keinesfalls von Reformen im Gesundheitssystem ausgenommen, sondern sind von diesen betroffen wie andere Versicherte auch“.

Wer diese Behandlungen auch zukünftig für sich und seine Familienangehörigen in Anspruch nehmen möchte, muss monatlich tiefer in Tasche greifen. Nachfragen bei den privaten Krankenversicherungen ergaben, dass ein Tarif, der eine 100-prozentige private Absicherung nur in den seltensten Fällen möglich ist. Schätzungen der privaten Krankenversicherungen belaufen sich auf ca. 50 Euro/Monat je versicherte Person. Für eine vierköpfige Familie können dadurch schnell mal 150 Euro weniger im Monat zusammenkommen. Eine unzumutbare Belastung aus unserer Sicht.

Oder anders gesagt: Wer seinen derzeitigen Krankenversicherungsstandard behalten will, muss eine Reallohnkürzung von etwa 1,5 Prozent in Kauf nehmen. Und dazu wurde bereits jetzt im kommenden Jahr eine Nullrunde beschlossen.

Allein die Tatsache, dass politische Entscheidungsträger in der öffentlichen Darstellung in diesem Zusammenhang behaupten, dass auf uns keine finanziellen Mehrbelastungen zukommen wird, zeigt, wie wirklichkeitsfremd man ist.

Die GdP hat ihre Mitglieder befragt: „Wie teuer ist eine private Nachversicherung der Chefarztbehandlung und des Zweibettzimmers“.

Die Rückmeldungen der Mitglieder belegen es. Durchschnittlich muss jeder ca. 630 Euro/Jahr zusätzlich aufwenden.
Bei etwa 150.000 beihilfeberechtigten Beamten/-innen kommen mal schnell fast 90 Mio. Euro zusammen und das, weil man 20 Mio. Euro einsparen will.
Wo bleibt da die Logik? Das muss man mal erklären!

Beispiele aus der Praxis:
This link is for the Robots and should not be seen.