Am 21. 08 2007 hat die hessische Landesregierung einen Gesetzentwurf über Einkommensverbesserungen für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst eingebracht.
In dem Entwurf wird ausführlich erklärt, dass die Vereinbarung vom Mai 2007 mit dem Beamtenbund ausschlaggebend für den Gesetzentwurf ist.