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EuGH-Rechtsprechung zur Altersdiskriminierung auch auf Beamtenbereich anwendbar?

Unsicherheit bei den Kolleginnen und Kollegen

Wiesbaden.

Verbände und Berufsvertretungen rufen derzeit ihre Mitglieder zu Widersprüchen an die Behörden auf, da sie der Auffassung sind, dass die Rechtsprechung des EuGH in Sachen Lebensaltersstufen des BAT auch analog auf den Beamtenbereich übertragbar sei. Wir vertreten die rechtliche Auffassung, dass diese Analogie nicht einfach per se herzustellen ist. Da es jedoch zu Unsicherheiten im Kreise der Kolleginnen und Kollegen führt, stellen wir es jedem Einzelnen frei, einen Antrag zu stellen bzw Widerspruch zu führen. Auf der Folgeseite stellen wir für diese Fälle ein Musterschreiben zur Verfügung, dass ihr individuell angepasst auf den Weg bringen könnt.

§ 27 BBesG sagt:
Das Aufsteigen in den Dienstaltersstufen bestimmt sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung.
Hier ist nicht von einer alleinigen Abhängigkeit des Lebensalters die Rede. Dies wird bereits von einigen erstinstanzlichen Urteilen ebenso gesehen.

Um jedoch vielen von euch die Unsicherheit zu nehmen, fügen wir dennoch einen Musterantrag bei, mit dem ein entsprechender Widerspruch gestellt werden kann.
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