EuGH-Rechtsprechung zur Altersdiskriminierung auch auf Beamtenbereich anwendbar?
Unsicherheit bei den Kolleginnen und Kollegen
§ 27 BBesG sagt:
Das Aufsteigen in den Dienstaltersstufen bestimmt sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung.
Hier ist nicht von einer alleinigen Abhängigkeit des Lebensalters die Rede. Dies wird bereits von einigen erstinstanzlichen Urteilen ebenso gesehen.
Um jedoch vielen von euch die Unsicherheit zu nehmen, fügen wir dennoch einen Musterantrag bei, mit dem ein entsprechender Widerspruch gestellt werden kann.
Das Aufsteigen in den Dienstaltersstufen bestimmt sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung.
Hier ist nicht von einer alleinigen Abhängigkeit des Lebensalters die Rede. Dies wird bereits von einigen erstinstanzlichen Urteilen ebenso gesehen.
Um jedoch vielen von euch die Unsicherheit zu nehmen, fügen wir dennoch einen Musterantrag bei, mit dem ein entsprechender Widerspruch gestellt werden kann.