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Mit dem Abgabenrechner kann getestet werden, ob das neue Verfahren im individuellen Fall vorteilhafter ist (www.abgabenrechner.de).
Das neue Faktorverfahren bringt Verbesserungen bei der Steuerveranlagung besonders für diejenigen Ehefrauen, die ein geringeres Einkommen erzielen als ihr Ehemann.
„Durch das neue Verfahren wird erreicht, dass die Ehefrauen nun mehr Nettogehalt erhalten als in Steuerklasse V. Somit lohnt es sich für die Ehefrauen wieder mehr eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und Entgeltersatzleistungen, die sich am Nettoeinkommen orientieren, fallen künftig höher aus“, so die Staatssekretärin. „Dadurch fällt eine Barriere, die viele Frauen von der Aufnahme einer (Vollzeit)Erwerbstätigkeit abgehalten hat.“ Die bisherige Regelung stand besonders in der Kritik, da in 90 Prozent der Fälle die Frauen von dem erhöhten Steuerabzug betroffen waren. Weitere Infos ...Informartionen sind verfügbar im Internet über:
www.hmafg.hessen.de/Frauenpolitik/ Mehr Netto für Frauen
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