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Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren / Änderung von Kontodaten

SEPA-Umstellung - was passiert ab dem 01. August 2013?

Wir nutzen zur Zahlung des GdP-Mitgliedsbeitrages die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren).
Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir

ab dem 1. November 2013

auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von unseren Mitgliedern bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA -Lastschriftmandat weiter genutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch eine Mandatsreferenz und unsere

Gläubiger-Identifikationsnummer DE80ZZZ00000041112

gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, ist durch unsere Kolleginnen und Kollegen nichts zu unternehmen.
Die Mandatsreferenznummer, der Monatsmitgliedsbeitrag und unsere Gläubiger-ID wurden unseren Mitgliedern beim Beitragseinzug zum 01.08.2013 im Kontoauszug mitgeteilt. Ebenfalls teilten wir dort den nächsten Abbuchungstermin mit.

Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir um zeitnahe Nachricht an uns. Dazu bitte auch IBAN und den BIC angeben (siehe Kontoauszug). Hierfür bitte den Download des Formulars rechts oben nutzen. Bitte aus Sicherheitsgründen keine Bankdaten per E-Mail senden.

Die aktuelle GdP-Beitragstabelle haben wir auf unserer Homepage hier eingestellt. (Log-In erforderlich).
Wir buchen immer zum 1. Werktag im 2. Monat des Quartals ab.

Bei Fragen zu diesem Thema: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hessen, Wilhelmstr. 60a, 65183 Wiesbaden. Telefon 0611 / 9922740


Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hessen
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