Familienzuschlag (Kindergeld) möglicherweise verfassungswidrig
WICHTIGE INFO FÜR ALLE BEAMTINNEN UND BEAMTEN MIT 3 KINDERN UND MEHR
Deadline 31.12.2018
WICHTIG!!! DEADLINE 31.12.2018! Bitte alle Kolleginnen und Kollegen informieren, die abwesend sind!
Wir bitten euch auf diesem Wege, alle Kolleginnen und Kollegen zu informieren, die nicht im Dienst sind und von denen ihr wisst, dass sie 3 Kinder oder mehr haben.Gerne könnt ihr euch auch an die GdP-Vertreter in den Personalratsbüros wenden, sie helfen euch natürlich auch weiter.
Widerspruch im Original an die HBS, vorab jedoch als Fax!
Wie bereits erwähnt, sind nur Beamte ab dem 3. Kind betroffen. Urteil hat keine Wirkung auf Tarifbeschäftigte.Wir empfehlen, den Widerspruch (Musterantrag siehe rechts) im Original per Post und vorab per Fax an die HBS zu senden (Sendebestätigung aufbewahren).
Hessische Bezügestelle
(auch Familienkasse)
Friedrich-Ebert-Str. 106
34119 Kassel
Fax: 0561-1008 1201