Das Land NRW ist einer der letzten Arbeitgeber in Deutschland, der von seinen Beamten eine 41-Stunden-Woche verlangt. Die überlange Wochenarbeitszeit war bereits 2003 von der damaligen rot-grünen Landesregierung als zeitlich befristetes Sonderopfer der Beamten zur Schließung einer Haushaltslücke eingeführt worden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält das für nicht mehr hinnehmbar und hat Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) deshalb aufgefordert, einen konkreten Zeitplan zum Ausstieg aus der 41-Stunden-Woche vorzulegen.
Der Erfolg länderübergreifender Unterstützungseinsätze steht und fällt mit dem Engagement unserer Kolleg:innen aus NRW. Diese zeigen stets eine hohe Motivation, um die sichere Durchführung von Großereignissen zu gewährleisten. Die Anerkennung der dringend erforderlichen Ruhezeiten als Dienstzeit erfolgt allerdings nur dann, wenn die jeweilige Polizeiführung für diesen Zeitraum Einsatzbereitschaft anordnet.
Mehr als 3500 Polizistinnen und Polizisten werden jedes Jahr in NRW bei der Ausübung ihres Dienstes verletzt. Das Spektrum reicht von leichten Verletzungen bei einem Widerstand bis zu schweren Unfällen, bei denen den betroffenen Beamten eine vorzeitige Zurruhesetzung droht, weil sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Trotzdem ist der Umgang mit den im Dienst verletzten Polizisten von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Zum Teil müssen die verletzten Beamten lange warten, bis sie die notwendigen Gesundheits- und Reha-Leistungen bekommen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert deshalb eine grundlegende Reform des Dienstunfallrechts der Polizei.
Mit dem Positionspapier „Perspektive Höherer Dienst im 21. Jahrhundert“ hat die GdP bereits vor einem Jahr wichtige Forderungen für einen zukunftsstarken höheren Dienst aufgestellt und sich klar positioniert. Eine ständige Evaluierung und Fortentwicklung der Situation des höheren Dienstes, wie die GdP sie fordert, sind in der heutigen, schnelllebigen Zeit wichtige Bestandteile der modernen Führung. Unser Augenmerk liegt dabei auch auf dem Bereich der Nachwuchsgewinnung.
Mit dem vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage vom 22.04.2021 wurden für alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 rückwirkend noch einmal um weitere 10 zusätzliche Arbeitstage erhöht. Alleinerziehende erhalten sogar 20 zusätzliche Arbeitstage.
Mit zwei maßgeblichen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgeber der Länder im vergangenen Jahr unter massiven Handlungsdruck gesetzt. In den Entscheidungen wurde festgestellt, dass in den damals entschiedenen Fällen sowohl die Besoldung wie auch die familienbezogenen Besoldungsbestandteile nicht den verfassungsmäßigen Mindestanforderungen genügen. Gleichzeitig wurde den Ländern eine Frist zur Schaffung verfassungskonformer Regelungen gesetzt. Aus diesem Grund plant das Land NRW mit einem aktuellen Gesetzentwurf die Anpassung der familienbezogenen Bestandteile. Eine Besoldungsreform, die die übrigen verfassungsmäßigen Mängel behebt, lässt weiter auf sich warten.
„Frauenfeindlichkeit hat in der Polizei nichts suchen. Das gilt erst recht für die GdP“, darauf hat GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens heute als Reaktion auf eine Veröffentlichung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel hingewiesen. In dem Artikel wird berichtet, dass gegen den Thüringer Landesvorsitzenden der GdP wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung einer Mitarbeiterin ermittelt wird. Er war daraufhin zurückgetreten.
Bereits seit Jahren ist allen Beteiligten das Problem der Verjährung der Mehrarbeit bekannt, trotzdem hat das Innenministerium in den vergangenen Jahren zuletzt erst auf den letzten Drücker erklärt, dass es für ein weiteres Jahr auf die Einrede der Verjährung für die Arbeitsstunden verzichtet.
Um den Tätern auf die Spur zu kommen, die systematisch kleine Kinder missbrauchen und ihre Bilder von den Vergewaltigungsszenen im Internet anbieten, müssen die Ermittlungsbeamten der Polizei nicht nur immer größer werdende Datenmengen durchforsten, sondern sich auch immer brutaler werdende Missbrauchsszenen ansehen. Polizisten sind vieles gewohnt. Aber bei der Verfolgung der Kinderpornografie (KiPo) geraten auch hartgesottene Ermittlerinnen und Ermittler an ihre Grenzen.
Mit der Kampagne „Respekt?! Ja bitte!“ werben die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) und die GdP NRW seit Langem für mehr Respekt gegenüber den Einsatzkräften. Ein von der GdP produzierter Spielfilm, der das gegenseitige Verständnis zwischen den Polizistinnen und Polizisten und dem polizeilichen Gegenüber in den Mittelpunkt rückt, feiert heute Premiere.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben bei vielen Arbeitnehmern deutliche finanzielle Einbußen zur Folge. Auch bei der Polizei gibt es Beschäftigte, denen erhebliche Nachteile durch veränderte Beschäftigungsbedingungen drohen. Eine solche Gruppe sind unsere Fahrer im Geltungsbereich des TV Pkw-Fahrer-TV-L. Diese erhalten ein monatliches Entgelt, welches sich nach ihrer durchschnittlichen Monatsarbeitszeit bemisst. Je nach monatlichem Überstundenaufkommen sind sie unterschiedlichen Pauschalgruppen zugeordnet.
Vom 3. - 7. Mai findet die Personalratswahl statt und die Gewerkschaft der Polizei hat quer durch Nordrhein-Westfalen plakatiert, um was es bei dieser wichtigen Wahl geht: Deine Themen. Deine Wahl! In den GdP-Kreisgruppen läuft der Personalratswahlkampf unter Corona-Bedingungen auf Hochtouren. Vieles findet diesmal im digitalen Raum statt, aber nicht alles! Der Landesbezirk macht seit April mit großflächigen Plakaten in vielen Kreisgruppen auf die Personalratswahl aufmerksam. Denn bei dieser Wahl geht es um viel.
IT-Experten sind bei der Polizei unersetzlich. Deshalb hat sich die GdP in der letzten Tarifrunde dafür stark gemacht, dass ihre Arbeit endlich angemessen honoriert wird. Dazu mussten die Entgeltordnung verändert und die Tätigkeitsfelder der ITler ausführlich beschrieben werden. Damit möglichst viele Kolleginnen und Kollegen die damit verbundene Möglichkeit zur Höhergruppierung nutzen, stellen unsere Tarifexperten die wichtigsten Änderungen jetzt in einer Videoreihe vor.
Die Ermittlungen der BAO Janus haben in den letzten Tagen zu großer medialer Aufmerksamkeit geführt. Wie zwischenzeitlich im Rahmen einer Sitzung des Innenausschusses des Landtages bestätigt wurde, wurden im Rahmen der Ermittlungen 12.700 Rufnummern erfasst und verbreitet. Hierbei handelt es sich neben den Rufnummern von unbescholtenen Kolleginnen und Kollegen, auch um solche von besonders geschützten Personengruppen wie Sozialen Ansprechpartnern, Gleichstellungsbeauftragen, Schwerbehindertenvertretungen und Personalratsmitgliedern. Im Nachgang zu den Entwicklungen haben sich viele Kolleginnen und Kollegen bei uns gemeldet und haben ihre Sorgen darüber geäußert, ebenfalls ungewollt und unverschuldet Teil der Ermittlungen geworden zu sein.
Heute früh haben in ganz NRW Polizisten Schnelltests an die Grundschulen und die weiterführenden Schulen ausgeliefert, damit die Schulen trotz steigender Corona-Zahlen nicht sofort wieder schließen müssen. Zuvor war die Landesregierung mit dem Versuch gescheitert, private Logistik-Unternehmen mit der Auslieferung der Schnelltests zu beauftragen.
Arbeit und Freizeit müssen wieder in ein Gleichgewicht gebracht werden. Wir brauchen nicht nur einen Abbau krankmachender Schichtdienstmodelle, sondern auch eine deutliche Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit.
Jetzt geht es endlich los! In ganz NRW beginnen in den diesen Tagen die örtlichen Wahlvorstände mit dem Versand der Briewahlunterlagen. Jeder der will, kann deshalb schon jetzt seine Stimme für die Wahl der Personalräte in den Polizeibehörden vor Ort und für den Hauptpersonalrat der Polizei auf der Ebene des Innenministeriums abgegeben, bevor vom 3. bis 7. Mai die Wahllokale ihre Türen für die persönliche Stimmangabe öffnen. Rechtzeitig zu diesem Termin gibt es überall vor Ort die zweite Akut-Ausgabe, in der jeder noch einmal im Detail nachlesen kann, wofür die Kandidatinnen und Kandidaten der GdP stehen.
Mit Blick auf zwei streitige Verfahren hat der Europäische Gerichtshof sich abermals mit der Frage beschäftigt, ob Zeiten der Rufbereitschaft als Arbeitszeit einzuordnen sind. Hierbei hat der EuGH in Teilen die bisherige restriktive Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW relativiert. Dieses hatte bisher im Rahmen unserer Musterverfahren unter anderem darauf abgestellt, ob die Betroffenen „Sachzwängen“ unterlagen. Damit ist gemeint, dass beispielsweise Einsatzkräfte der Feuerwehr im Rahmen der Rufbereitschaft auch kurzfristig unter Anlegung der erforderlichen Ausrüstung am Dienstort erscheinen müssen. Bei Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der Direktion K, hat das Oberverwaltungsgericht hingegen dieses Erfordernis abgelehnt und damit einhergehend auch die Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu werten.
Bei der Personalratswahl vom 3. - 7. Mai geht’s um viel. Deshalb kommen jetzt unsere Mitglieder zu Wort. In einer Serie von kurzen Videoclips sagen Polizistinnen und Polizisten, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte, was für sie zählt. Ungeschminkt und selbstgedreht.
Statt der Einführung echter Langzeitkonten zur Entlastung der Beschäftigten und zum Abbau von Mehrarbeit hat die Landesregierung Anfang des Jahres die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 44 Stunden vorgeschlagen. Offiziell auf „freiwilliger“ Basis. Diesen Vorschlag haben die Gewerkschaften gemeinsam abgelehnt und ein ernsthaftes Angebot verlangt.
Erst auf massiven Druck des DGB hat die Landesregierung jetzt ein Spitzengespräch für Ende März angekündigt. Der Eindruck bleibt, dass die Landesregierung versucht, das Problem auszusitzen.