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CDU/CSU verteidigt Reformprojekt zur Bundespolizei

Berlin. Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt Bundesinnenminister Schäuble in seinen Plänen zur Reform der Bundespolizei. Der Stellvertretende Innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Polizeiexperte der Union, Ralf Göbel, verteidigte in der ersten parlamentarischen Auseinandersetzung das Reformpaket. (Siehe auch unsere Berichterstattung zur 115. Sitzung des Deutschen Bundestages) So führte der Berichterstatter für die Bundespolizei unter anderem aus: „Die neuen Bundespolizeidirektionen sind gleichmäßig über die Fläche der Bundesrepublik verteilt, sodass die Präsenz der Polizei in der Fläche gewährleistet bleibt. Grundsätzlich orientiert sich die Verteilung an den Grenzen der einzelnen Bundesländer. Nur in Ausnahmefällen erstreckt sich eine Direktion über einen größeren Bereich…Im Interesse der Leistungsfähigkeit und Flexibilität muss zukünftig auf kleinere Inspektionen verzichtet werden… Die Präsenz in der Fläche bleibt somit erhalten…Vielfach wurde die Entscheidung der neuen Standorte der Inspektionen kritisiert. Dazu besteht jedoch kein Anlass: Die Entscheidung über die Standorte ist nicht politisch motiviert, sondern erfolgt einzig nach polizeifachlichen Überlegungen. Das ist auch richtig…Die Arbeit des Bundesinnenministers verlief zügig und vorbildlich. Standort- und andere Entscheidungen sind nicht aus politischen Gründen gefällt worden, sondern dem Einsatz einer Projektgruppe aus Behördenleitern, Personalvertretern und anderen Experten zu verdanken.“ Nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei werden die Auseinandersetzungen um diese zentralen Punkte der Reform auch die Diskussion im Innenausschuss bestimmen. Kritiker merken an, dass die Zuständigkeitsbereiche der Bundespolizeidirektionen als reine Stabsorganisation nichts mit der „Präsenz der Polizei in der Fläche“ zu tun haben. Die „Präsenz der Polizei in der Fläche“ wird hingegen durch ein dichtes Dienststellennetz mit kurzen Wegen zum Ereignisort sowie als im Ereignisfall tatsächlich erreichbarer Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger bestimmt. Hinzu kommt die tatsächliche Streifendichte in einem Zuständigkeitsbereich. Beide Faktoren – Streifendichte und ortsnahe Dienststellen – sind durch die Reform betroffen. Zudem sei die Erstreckung einer Bundespolizeidirektion über mehrere Bundesländer ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Nach wie vor kritisch wird debattiert, ob bei Schließung von heutigen Inspektionen die „Präsenz in der Fläche“ tatsächlich erhalten bleibt. Letztlich wird die Zahl der heutigen operativen Dienstorte (Inspektionen, Einsatzabschnitte, Dienstverrichtungsräume) nicht unbeachtlich verringert. Dadurch vergrößern sich Weg-Zeit-Verhältnisse; sowohl für die Polizei zu Ereignisorten als auch für die Bürger zu Ansprech- und Kontaktstellen. Auch wird sich erst noch in der Praxis erweisen müssen, ob die Führung von Polizeistreifen über hunderte Kilometer Entfernung von einer abgelegenen Führungsstelle Inspektion praktikabel ist. Das Gesetzgebungsverfahren wird wohl die Standortdiskussionen nicht neu entfachen. Alle Standortentscheidungen – sowohl die der Bundesbereitschaftspolizeiabteilungen als auch die der Bundespolizeidirektionen und Inspektionen – wurden jedoch zu keiner Zeit durch die „Projektgruppe aus Behördenleitern, Personalvertretern und anderen Experten“ bestimmt oder polizeifachlich bewertet; sie wurden dort noch nicht einmal beraten. Die Entscheidungen wurden auch nicht von der Polizeiführung in der Bundespolizei vorgeschlagen, sondern von der Hausleitung des Bundesinnenministeriums festgelegt.
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