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Umsetzung der Reform beginnt – GdP brachte über den Hauptpersonalrat erfolgreich Beschäftigteninteressen beim ODP ein

gebaeude-bmipropertydefaultjpeg.jpgBerlin. Das Bundesministerium des Innern (Bild) hat mit einem Organisationserlass den Startschuss zur Überleitung in die neue Organisationsstruktur der Bundespolizei am 01. März 2008 gegeben. Zugleich wurden ebenfalls mit Erlass verbindliche Erläuterung zum neuen Organisations- und Dienstpostenplan gegeben. Die Gewerkschaft der Polizei und die Personalvertreter aus den Reihen der GdP konnten entscheidende Verbesserungen durchsetzen.

Die GdP und der von ihr geführte Bundespolizeihauptpersonalrat haben sich dafür eingesetzt, dass klargestellt wurde, dass die bisherigen Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen zunächst beibehalten bleiben bzw. beizubehalten sind, bis mit den Personalräten Änderungen vereinbart werden. Dies betrifft nicht nur die Schichtdienstpläne, sondern auch die Tagesdienstregelungen. Auch wurde berücksichtigt, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Revieren die Zuweisung als dienstlicher Wohnsitz erfolgt, damit u.a. der Ort des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit, der dienstliche Bereich für die Ermittlung der Aufwandsvergütung u.a. feststeht.

Die vom Bundespolizeihauptpersonalrat ausgehandelten Sonderregelungen für die Kolleginnen und Kollegen an den Standorten Gifhorn und Rosenheim werden in dem Organisationserlass ebenfalls ausgeführt. Die Beschäftigten der Abteilung Rosenheim werden (mit Ausnahme des TED) der Bundespolizeiinspektion Rosenheim (deren endgültige Stärke erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird) zugeordnet, die Kolleginnen und Kollegen in Gifhorn der Direktion Hannover. Damit können Anschlussverwendungen in der Region erreicht werden. Auch für die Koblenzer Kolleginnen und Kollegen wurden Gespräche geführt, welche Teile des Präsidiums in Koblenz verbleiben können.

Die Grundsätze für die Einnahme der Übergangsstruktur wurden bereits durch BMI-Erlass vom 29. Januar 2008 festgelegt. Danach werden die Beschäftigten grundsätzlich an ihren bisherigen Beschäftigungsorten so lange weiter tätig sein, bis entsprechende Entscheidungen zur personellen Umsetzung anhand der Dienstvereinbarung getroffen sind.

Am Organisations- und Dienstpostenplan wurde noch bis faktisch zur letzten Minute gearbeitet und verhandelt. Der Bundespolizeihauptpersonalrat hat in den zähen und wirklich schwierigen Verhandlungen unter Federführung des Vorsitzenden, Kollege Sven Hüber, einige wesentliche Punkte gegenüber der Entwurfsfassung verändern können. Neben einer Vielzahl von Einzelverbesserungen und Lösungen für spezielle Probleme wurden auch durchgreifende Verbesserungen erzielt, von denen einige Punkte besonders zu betonen sind:

In einem Bundespolizeirevier sind nun zukünftig 6 Gruppenleiter für die Führung im Schichtdienst vorgesehen, in Revieren besonderer Bedeutung 5 Reviergruppenleiter zusammen mit 5 Gruppenleitern.

Bei den Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung wurde jetzt im ODP auf eine spezifische Ausweisung von Dienstposten auf die einzelnen zugehörigen Dienstsitze verzichtet. Es liegt in der Dispositionsbefugnis der Direktionen, die aufgaben- und funktionsbezogene Zuordnung für die einzelnen Dienstorte vorzunehmen.

Für Grenzpolizeiliche Unterstützungskräfte (GUK) wurde erstmals eine tariflich entsprechende Verwendung des Stelleninhabers auch in anderen Aufgabenbereichen der Bundespolizei ermöglicht. Auch die Inanspruchnahme von ansonsten „künftig wegfallend (kw)“ gestellten Dienstposten – z.B. bei der Fluggastkontrolle oder Pförtnerdiensten – als Anschlussarbeitsplätze wurde ausgehandelt. Zugleich wurde vereinbart, dass Verwaltungsarbeitsplätze, die in den Bundespolizeiinspektionen ausgewiesen sind, auch an Revierstandorten wahrgenommen werden können.

Auch in der Dienstpostenbewertung konnten die Verhandlungscrews um Sven Hüber im seit Mitte letzten Jahres andauernden Verhandlungsmarathon Erfolge verzeichnen. Die Verwaltungsdienstposten „ Bürosachbearbeiter“ (Polizeitechnik, Verwaltung) in den Flächen-Bundespolizeiinspektionen sind von der bisherigen Bewertungsebene A 6m-8 in die Bewertungsebene A 7-9mZ gehoben worden. Die Polizeivollzugsfunktion „Bearbeiter Einsatz“ in den Führungsgruppen der Hundertschaften ist ebenso wie die Funktion „Bearbeiter Unterbringung/Verpflegung“ künftig mit A 8/9m bewertet (bisher A 7-9m). In den Beweis- und Festnahmehundertschaften (BFHu) der Einsatzabteilungen sind rd. 400 Dienstposten für PVB von 7/8 bzw. 7-9m auf 8-9m und rd. 100 Dienstposten von A 8/9m auf A 8-9mZ ( „Truppführer“) gehoben worden. In den MKÜ sind 50% der Dienstposten für PVB nach zukünftig nach A 8-9m (bisher 7/8) bewertet.

Die Dienstposten „Kontroll- und Streifenbeamte“ sind vollständig von der bisherigen Bewertungsebene A 8/9m (b) in die Bewertungsebene A 8-9mZ überführt worden. In den Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) wurde die Hälfte der Dienstposten für Polizeibeamte in der Gruppe nach A 8-9mZ ausgebracht.

Die Funktion „Gruppenleiter“ ist jetzt grundsätzlich mit A 9g-11bewertet (bisher A 9g/10). Ausnahmen ergeben sich nur bei den Revieren mit kleinen Führungsspannen. Die neue Funktion eines „Reviergruppenleiters“ im Schichtdienst ist mit A 10-12 bewertet. Ein wesentlich größerer Anteil an Dienstgruppenleitern als noch im ersten Entwurf de ODP wird zukünftig A 11-13g bewertet sein, ebenso wird eine vergrößerte Anzahl der Funktion „stellvertretender Dienstgruppenleiter“ von A 10/11 auf A 11-12 aufgewertet. Die „Leiter Ermittlungsdienst“ werden von A 10-12 auf A 11-13g angehoben, auch an den Dienststellen Flughafen München und Flughafen Düsseldorf, an denen der Ermittlungsdienst organisatorisch insgesamt zusammengeführt wurde.

Die Diensthundeführer werden wieder eigenständig ausgewiesen.

Ebenfalls ein Erfolg ist die Ausweisung zusätzlicher Arbeitsplätze für Tarif- und Verwaltungskräfte.

In mehreren persönlichen vertraulichen Gesprächen des Hauptpersonalratsvorsitzenden Sven Hüber mit Minister Wolfgang Schäuble und Staatssekretär August Hanning im Januar und Februar wurden auch weitergreifende Themen erörtert, zu denen sich der Bundesinnenminister voraussichtlich am Montag in der Einführungsveranstaltung in Potsdam äußern wird. Dies betrifft u.a. die Bewertung Mann/Frau in der Gruppe bei den Abteilungen, die Frage der Absenkung der Altersgrenze für den begrenzten Praxisaufstieg und die Einrichtung von Servicestellen an einigen bisherigen Amtsstandorten, um die betroffenen Verwaltungsmitarbeiter besser auffangen zu können. Gerade die „Servicestellen“ gehen auf eine Idee und einen Vorschlag des GdP-geführten Hauptpersonalrates zurück, der auch in der Entschließung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages platziert werden konnte. Nachdem der Leiter der Abteilung Bundespolizei sich einer von der GdP geforderten Absenkung des Aufstiegsalters auf 40 Jahre verweigert hatte und auch – gegen das Votum der GdP und des Aufbaustabes Bundesbereitschaftspolizei - die Öffnung der Funktion Mann/Frau in der Gruppe nach A 9m abgelehnte, wurden diese Themen zum Spitzenthema und Ministersache.

Ein Entwurf einer Dienstvereinbarung für die Vollzugs- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamten ist konzeptionell erarbeitet. Allerdings sind die Verhandlungen mit den anderen Abteilungen des BMI und den anderen zu beteiligenden Ministerien (insbesondere dem Finanzministerium) zu den notwendigen sozialen und finanziellen Ausgleichsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen, so dass nicht schlussverhandelt werden kann.

Die Dienstvereinbarung für die Tarifbeschäftigten ist noch in der Verhandlung. Vor allem sind auch hier die finanziellen Ausgleichsmöglichkeiten noch offen.

Eine personelle Umsetzung kann erst erfolgen, wenn die Dienstherrn- und Arbeitgeberseite sich auch auf echte soziale Ausleichsmaßnahmen einläßt.

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