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Senioreninfo 1/2017

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In der letzten Woche fand eine Sitzung des Bezirksseniorenvorstandes statt, von der ich Euch berichten möchte. Unser Hauptdiskussionspunkt war das Thema Beihilfe. Was sich in diesem Bereich zurzeit abspielt, kann man nur als großen Skandal bezeichnen, um nicht in eine niveaulose Sprachregelung zu verfallen, die aber angemessen wäre. Es gibt vor Allem drei Kritikpunkte, die als gravierend anzusehen sind. Erstens natürlich die extrem lange Bearbeitungszeit. Da hilft es auch nichts, dass jetzt Anträge mit größeren Beträgen schneller bearbeitet werden. Das führt nämlich zwangsläufig dazu, dass Anträge mit kleineren Summen eine noch längere Bearbeitungsdauer in Kauf nehmen müssen. Aber für viele Pensionsempfänger der niedrigen Besoldungsgruppen oder deren Hinterbliebenen stellen die ausbleibenden Erstattungen von kleinen Beträgen schon eine wirtschaftliche Grenzsituation dar. Zweitens kommt es vor, dass Belege im Bearbeitungsgang verloren gehen. Dies wird zwar von den Verantwortlichen des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) bestritten, kann aber von uns konkret belegt werden. Um dem Problem entgegen zu wirken, kann nur empfohlen werden, die Belege vor Abgabe zu kopieren oder einzuscannen. Dies stellt zwar eine Mehrbelastung dar, ist aber der einzige Weg. Drittens wurden die Tage an denen telefonische Auskünfte erteilt werden, auf zwei in der Woche beschränkt. An diesen Tagen ist es aber kaum möglich bis zu einer Auskunftsperson durchzukommen. Dies trifft vor allem die Kolleginnen und Kollegen, die eine wichtige Frage, fernab der Bearbeitungszeiten, beantwortet haben möchten. Hier ist darauf hinzuweisen, dass diese Auskunftspflicht auch ein Teil der Beihilfebearbeitung darstellt. Schuld an dieser Misere sind sicherlich nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BADV, die alle Anstrengungen unternehmen, um die Lage in den Griff zu bekommen. Schuld sind hieran eindeutig die für diese Reform politisch Verantwortlichen. Da wurde wieder einmal etwas am Schreibtisch entschieden, ohne die Folgen zu überdenken. Leidtragende sind aber unsere Kolleginnen und Kollegen, die immer wieder in wirtschaftlich bedrohliche Situationen kommen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es sich bei uns Beihilfeempfänger um Beamte auf Lebenszeit handelt, für die sicherlich auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gem. § 78 BBG Anwendung findet. Wir haben uns in unserer Sitzung an den HPR gewandt (sehr wohl wissend, dass der für uns nicht zuständig ist) und haben ihn gebeten, die Situation im BMI zu schildern, damit unsere oberste Dienstbehörde, die ja auch für das BADV zuständig ist, nun der Verpflichtung des Fürsorgegedankens schnellstens nachkommen kann. Es ist von meiner Seite aber auch darauf hinzuweisen, dass die Probleme nicht bei allen Beihilfestellen bestehen. Bei Beihilfestellen, die schon länger bestehen, scheint das Ganze sehr normal zu laufen.   Neben dem Hilferuf an den HPR sind wir natürlich auf allen gewerkschaftlichen Ebenen tätig, um die Beihilfebearbeitung wieder bei allen Beihilfestellen in normales Fahrwasser zu bringen. Neben dem Thema Beihilfe beschäftigten wir uns in unserer Sitzung vor Allem mit der Vorbereitung der Bezirksseniorenkonferenz, die am 04. Und 05. Juli 2017 stattfinden wird. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass Anträge bis zum 03. April 2017 bei der Geschäftsstelle in Hilden eingegangen sein müssen. In Vorfreude auf viele neue Ideen, die ihr sicherlich mit Anträgen in die Gewerkschaftsarbeit einbringen werdet, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Euer Peter Schütrumpf Wissenswertes Mehr Einwilligungs- oder Untersagungsrechte für Ehepartner bei psychischen  Erkrankungen Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung im Februar 2017 gebilligt. Hiernach sollen künftig Verheiratete bei einer schweren Erkrankung des Partners automatisch Behandlungsentscheidungen treffen können. Demnach dürfen Ehepartner in Untersuchungen, Behandlungen und ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen, wenn die Ehefrau oder der Ehemann wegen einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung (z.B. Demenz) dazu nicht mehr in der Lage ist. Eine längst fällige Rechtsgrundlage außerhalb der Patientenverfügung würde Platz greifen. In einer Patientenverfügung kann allerdings schon jetzt jeder im Voraus über das "Ob und Wie" bei medizinischen Maßnahmen entscheiden. Angleichung der Renten Die Ost-Westangleichung der gesetzlichen Renten soll nach einem Bundeskabinettsbeschluss bis zum Jahre 2025 nunmehr abgeschlossen sein. Das damit eine der letzten Ungleichbehandlungen nun endgültig in 7 Schritten beseitigt werden soll, ist außerordentlich begrüßenswert. Allerdings profitieren davon grundsätzlich nur die Bestandsrentner(innen) bis zum Jahre 2024, das ist sicher. Nicht sicher ist, ob auch das Rentenniveau bei gleicher Anwendung aller Rentenformeln ab dem Jahr 2025 im Osten und Westen gleich bleiben wird. Denn derzeit ist das Lohnerwerbsniveau im Westen im Durchschnitt immer noch höher, als im Osten Deutschlands. Nach wie vor wird in jedem Jahr der Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer neu berechnet und versicherungstechnisch als Größe festgelegt. Erreicht ein Arbeitnehmer den jährlich errechneten Durchschnittslohn, so erhält er das Geld für einen Rentenpunkt = 30,65 Euro auf sein Rentenkonto für das betreffende Jahr gut geschrieben. Wird der Durchschnittsverdienst überschritten, gibt es mehr als einen Rentenpunkt, bei einem geringeren Verdienst dementsprechend weniger als einen Rentenpunkt. So wird derzeit die Berechnung Jahr für Jahr bis zur endgültigen Verrentung vorgenommen. Das Jahreseinkommen spielt dabei die entscheidende Rolle neben der Anzahl von Versicherungsjahren (Zeiten).   Gesetzliche Krankenkassen zahlen mehr für Brillen Mitte Februar 2017 wurde das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vom Bundestag beschlossen. Mit dem soll unter anderem die Qualität in der Hilfsmittelversorgung erhöht werden. Im Rahmen dieses Gesetzes wird der Leistungsanspruch auf Brillengläser wie folgt erweitert: Künftig erhalten auch die Versicherten, die wegen einer Kurz- oder Weitsichtigkeit Gläser mit einer Brechkraft von mindestens 6 Dioptrien oder wegen einer Hornhautverkrümmung von mindestens 4 Dioptrien benötigen, einen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrags bzw. des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises. Nach derzeitiger Rechtslage werden die Kosten für Brillengläser nur für Kinder und Jugendliche übernommen. Volljährige Versicherte haben nur dann einen Leistungsanspruch, wenn sie auf beiden Augen eine extreme Sehschwäche aufweisen und ihre Sehleistung auf dem besseren Auge bei bestmöglicher Korrektur höchstens 30 Prozent erreicht. Pflege - Pflegebegleiter Zeichnet sich in der Familie ein Pflegefall ab, kommt die Frage auf, was erwartet einen. Da kann ein Pflegebegleiter Hilfe leisten. Bundesweit engagieren sich ca. 2500 geschulte Pflegebegleiter ehrenamtlich. Der Besuch eines Pflegebegleiters ist kostenlos. Im Vordergrund steht das Gespräch. Hilfe im Haushalt oder bei der Pflege ist nicht vorgesehen. Einen Pflegebegleiter in ihrer Nähe finden sie unter www.pflegebebegleiter.de Der Pflegebegleiter hilft Ihnen, wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen – egal ob sie bereits in dieser Lage sind oder sich eine Pflegebedarf in der Familie abzeichnet. indem der Begleiter mit Ihnen nach Wegen suchen wird, wie Sie die Pflege leichter schultern. Er klärt mit Ihnen, welche Unterstützung für Sie infrage kommt, etwa Alltagshilfen oder Pflegedienste. und gibt Ihnen moralischen Rückhalt. Emotionale Unterstützung ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Er kann auch mit Ihnen über ganz Alltägliches reden – Pflegebegleitung kann eine Brücke zum normalen Leben sein. Ärger und Kummer loswerden. Der Begleiter hört zu, alles bleibt unter den Gesprächsteilnehmern. Reisetipp Hinweise der Deutschen Tinnitus-Stiftung Charité bei Flugreisen: Manch einer hat nach einer Flugreise ein Rauschen im Ohr. Um dem vorzubeugen, kann es helfen, vor dem Flug ein abschwellendes Nasenspray anzuwenden. Dann werde das Mittelohr belüftet und dem sogenannten Drucktrauma vorgebeugt. Außerdem kann man den Druck durch Gähnen oder Kaugummikauen gerade beim Start oder der Landung ausgleichen.   Aus dem täglichem Leben Parkraumbewirtschaftung oder Abzocke Was sich hinter diesem Begriff versteckt, hat kürzlich einer unserer Senioren erfah­ren. Wer kennt das nicht: Montag – Schnäppchentag für Einkäufer bei den Discountern. Man fährt auf den Parkplatz, kauft ein; holt beim Bäcker noch frische Brötchen, bummelt noch zur Drogerie in der Nähe. So weit so gut – jetzt aber: Man kommt zum Auto zurück und unter dem Scheibenwischer an der Wind­schutzscheibe steckt eine Zahlungsaufforderung (i. d. Regel 20,-Euro) und die Definition des Verstoßes. Die großen Schilder, dass man den Parkplatz nur mit Parkscheibe und nur eine bestimmte Dauer (ein bis zwei Stunden) nutzen darf, kennen wir alle. Aber wer legt die Parkscheibe wirklich aus? Die Discounter haben Firmen beauftragt, die Parkplätze zu überwachen. Der Kollege überwies die 20,- Euro in der Hoffnung alles wäre erledigt. Mitnichten er bekam zur „ erneuten Erinnerung „ ein Schreiben der Management PRM GmbH, die ihn aufforderte neben dem Verwarnungsgeld auch noch Gebühren in Höhe von 5,90 Euro, darunter auch für die Halterfeststellung (5,10 Euro), zu bezahlen. Unser Kollege war paff. Er erkundigte sich bei der kriminalpolizeilichen Beratungs­stelle seiner PD und bekam zu hören, dass dies alles rechtlich abgesichert sei. Der Kollege wandte sich auch an das Landesamt für Datenschutz, um sich die Rechtmäßigkeit der Halterfeststellung bestätigen zu lassen. Die Behörde antwortete ihm schnell und kurz: Solche Auskünfte an Firmen seien zulässig, solange es sich nicht um Straftaten handele. Unser Kollege rief dann noch bei der Management PRM GmbH an und bat um Abklärung wegen der 5,90 Euro. Man rief ihn kurze Zeit später zurück und erklärte, dass durch die Zahlung der 20,- Euro alles erledigt sei. Das „ Mahnschreiben „ sei gegenstandslos. Fazit: Um der neuen Masche des Abkassierens entgegen zu wirken – Parkscheibe nicht vergessen Senioreninfo und weitere gewerkschaftliche Informationen schneller erhalten: Per eMail kann unsere Geschäftsstelle schnell über alle gewerkschaftlichen Aktivitäten und über alles Wissenswerte berichten und informieren. Um unseren Senioren, sofern sie über einen Internetanschluss verfügen, die Möglichkeit zu bieten, schnell an allen interessanten Gewerkschaftsinformationen teilzuhaben, wird nur Eure E-Mail-Adresse benötigt. Wenn Ihr Eure Senioreninfo künftig per E-Mail erhalten möchtet, sendet einfach eine Nachricht mit Eurem Namen und E-Mail-Adresse an news@gdp-bundespolizei.de Seniorinnen und Senioren, die keine Internetverbindung besitzen, erhalten die Senioren-Info selbstverständlich auch weiterhin auf dem Postwege. pdf Senioren-Info 1-2017
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