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CASTOR LUBMIN 2010-Einsatzabfindung zügig geregelt

Der Einsatz wurde unter widerigen Witterungsabedingungen durchgeführt. Die Arbeit der Einsatzkräfte wurde auch von Bevölkerung positiv aufgenohmen. Allen Beteiligten herzlichen Dank. Auch unseren Betreuungsteam vor Ort.Unmittelbar nach Einsatzende hat der Polizeiführer der Bundespolizei die Modalitäten für die Abfindung geregelt. Demnach erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des § 11 BPolBG. Die am 16.Dezember 2010 durch die längeren Dienstzeiten darüber hinaus entstandenen Stunden sollen im Verhältnis 1:1 nach Festlegung durch die Leiter der Einsatzabschnitte zusätzlich vergütet werden. Die Entscheidung unmittelbar zu treffen und nicht noch über die Feiertage offen zu lassen begrüßen wir ausdrücklich.

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